Lieferung von Fällmitteln zur Kläranlage Erkelenz-Mitte
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Lose
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Lieferung von Fällmitteln zur Kläranlage Erkelenz-Mitte
CPV-Codes
Lose (2)
Als Grundlage eines Lieferangebotes ist nachfolgender Stoff zulässig. - Stoff 1: Eisen-(III)-Chloridlösung (Formel: FeCl3) im 24-Tonnen bzw. 16-Tonnen Tankfahrzeug Die genannten Bedarfsmengen sind Schätzwerte, die voraussichtlich im Ver-lauf eines Jahres benötigt werden. Ein Anspruch auf die Abnahme der Ge-samtmenge besteht nicht. Die Gesamtmenge beträgt ca. 220 t.
Zuschlagskriterien
Die Ausschreibung ist in 2 Lose aufgeteilt: Los 1: Eisen-(III)-Chloridlösung Als Grundlage eines Lieferangebotes ist nachfolgender Stoff zulässig. - Stoff 1: Eisen-(III)-Chloridlösung (Formel: FeCl3) im 24-Tonnen bzw. 16-Tonnen Tankfahrzeug Die genannten Bedarfsmengen sind Schätzwerte, die voraussichtlich im Ver-lauf eines Jahres benötigt werden. Ein Anspruch auf die Abnahme der Ge-samtmenge besteht nicht. Die Gesamtmenge beträgt ca. 220 t. Los 2: Aluminiumchloridlösung Als Grundlage eines Lieferangebotes ist nachfolgender Stoff zulässig. - Stoff 1: Aluminiumchloridlösung (Formel: AlCl3) im 24-Tonnen bzw. 16-Tonnen Tankfahrzeug Die genannten Bedarfsmengen sind Schätzwerte, die voraussichtlich im Ver-lauf eines Jahres benötigt werden. Ein Anspruch auf die Abnahme der Ge-samtmenge besteht nicht. Die Gesamtmenge beträgt ca. 75 t. Die Preise sind einschließlich aller Nebenkosten zu benennen. Die Ausschreibung ist in Teillose aufgeteilt, die getrennt an das jeweils günstigste Angebot vergeben werden. Es ist zulässig nur ein Teillos anzubieten.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Kreis Heinsberg — Heinsberg
15-Tages-Frist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB.2 Ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig. 30-Tages- und 6-Monats-Frist des § 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB. Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig.