VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 116/2026

Vergabeeinheit 3.1 Rohrleitungsbau Balance of Plant BoP

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Vergabedatum

22.05.2025

Geschätzter Auftragswert

6,6 Mio. €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

2 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Hamburg (21129) — DE600

Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind alle Lieferungen und Leistungen, die für die Demontagen, Herstellung, Lieferung, Einbringung, Montage und Inbetriebnahme der ausgeschriebenen Komponenten, zur Installation eines BoP-Loses, erforderlich sind.

CPV-Codes

45231112

Lose (1)

LOT-0000Vergabeeinheit 3.1 Rohrleitungsbau Balance of Plant BoP

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind alle Lieferungen und Leistungen, die für die Demontagen, Herstellung, Lieferung, Einbringung, Montage und Inbetriebnahme der ausgeschriebenen Komponenten, zur Installation eines BoP-Loses, erforderlich sind.

45231112

Zuschlagskriterien

Preis Der Bewertungspreis ist der Netto-Gesamtpreis aus dem Leistungsverzeichnis „A111-VE3.1-Leistungsverzeichnis-Gaeb-Datei“ zzgl. der zum Angebotszeitpunkt gültigen Umsatzsteuer unabhängig von der Steuerschuldnerschaft. Der Bestpreis wird mit 70 Punkten bewertet. Bestpreis ist für die MVR der niedrigste Preis. Ein Angebot in Höhe des Doppelten des Bestpreises erhält 0 Punkte. Dazwi-schen werden die Punktwerte im Wege einer linearen Interpolation ermittelt. Es wird folgende Formel zugrunde gelegt: Preisdifferenz zum Bestbieter x Höchstpunktzahl geteilt durch Preis Bestbieter = Abzug von Höchstpunktzahl Beispiel: Bestpreis = 4.000.000 EUR = 70 Punkte Angebotspreis = 4.800.000 EUR Preisdifferenz = 800.000 EUR Punktabzug = 800.000 *70 / 4.000.000 = 14 (also 56 Punkte)

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Hamburg bei der Finanzbehörde — Hamburg

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB unzulässig ist, soweit: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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