Einführung eines ISMS
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
MVR und ZRE benötigen Dienstleistungen zur Umsetzung der Anforderungen als KRITIS-Betreiber an den Standorten StO-R (Müllverwertungsanlage im Rugenberger Damm) und StO-B (Müllverwer-tungsanlage und Biomasseheizkraftwerk in der Borsigstraße). Konkret geht es um ein Projekt zur Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO 27001:2022 und/oder dem Branchenspezifischen Sicherheitsstandard Siedlungsabfallentsorgung (B3S SAE) für die Standorte und die Begleitung der Nachweisprüfung nach § 39 BSIG in der aktuellen Fassung.
CPV-Codes
Lose (1)
MVR und ZRE benötigen Dienstleistungen zur Umsetzung der Anforderungen als KRITIS-Betreiber an den Standorten StO-R (Müllverwertungsanlage im Rugenberger Damm) und StO-B (Müllverwer-tungsanlage und Biomasseheizkraftwerk in der Borsigstraße). Konkret geht es um ein Projekt zur Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO 27001:2022 und/oder dem Branchenspezifischen Sicherheitsstandard Siedlungsabfallentsorgung (B3S SAE) für die Standorte und die Begleitung der Nachweisprüfung nach § 39 BSIG in der aktuellen Fassung.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Hamburg bei der Finanzbehörde — Hamburg
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB unzulässig ist, soweit: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.