MALDI-TOF/TOF-Massenspektrometer für intakte Proteine und Proteoformen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
MALDI-TOF/TOF-Massenspektrometer
CPV-Codes
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Das Universitätsklinikum der RWTH Aachen beschafft einen MALDI-TOF/TOF-Massenspektrometer . Dieses Gerät wird am Institut für Molekulare Herzkreislaufforschung (IMCAR) betrieben und im Rahmen des DFG-geförderten Sonderforschungsbereichs TRR219 "Mechanismen kardiovaskulärer Komplikationen bei chronischer Niereninsuffizienz" benötigt. . Allgemeine Beschreibung MALDI-TOF/TOF-Massenspektrometer: Gefordert wird ein kompaktes, benchtop-basiertes MALDI-TOF/TOF-Massenspektrometer für den experimentellen Einsatz in der biomedizinischen und translationalen Forschung nach dem aktuellen Stand der Technik. Das System ist für den Routine- und Hochdurchsatzbetrieb in einer Multi-user-Umgebung ausgelegt und soll ohne bauliche Anpassungen in bestehenden Laborräumen installierbar sein. Das Massenspektrometer muss über eine dedizierte MALDI-Ionenquelle verfügen und für die Analyse intakter Proteine und Proteinkomplexe ohne enzymatischen Verdau (Top-down / native Massenspektrometrie) geeignet sein. Der analytische Schwerpunkt liegt auf hochmolekularen Biomolekülen aus komplexen biologischen Proben. Es wird ein breiter Massenbereich bis in den hochmolekularen Bereich (? 300.000 m/z) gefordert, der die zuverlässige Detektion großer intakter Biomoleküle ermöglicht. Der Betrieb im Linear- und Reflectron-Modus muss unterstützt werden. Zur strukturellen Charakterisierung ist eine TOF/TOF-fähige MS/MS-Funktionalität erforderlich, die für automatisierte Messabläufe im Hochdurchsatzbetrieb geeignet ist. Der MALDI-Laser muss für den Dauerbetrieb ausgelegt sein und eine reproduzierbare Messperformance gewährleisten. Das System soll den automatisierten Probenbetrieb mit Multi-Spot-Targets unterstützen. Die Gerätesteuerung und Datenerfassung erfolgen über eine integrierte Softwarelösung, die automatisierte Messabläufe sowie die Weiterverarbeitung und den Export der erzeugten Massenspektrometriedaten ermöglicht.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland — Köln
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.