VergebenVertragsänderung · 39BauauftragAMP / GPATED 116/2026

S21;PFA 1.7 EEA BSO/TSO Waiblingen

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Vergabedatum

31.08.2022

Sitz des Auftraggebers

Stuttgart (70173) — DE111

Beschreibung

S21;PFA 1.7 EEA BSO/TSO Waiblingen

CPV-Codes

45314300

Lose (1)

LOT-0001S21;PFA 1.7 EEA BSO/TSO Waiblingen
453143002023-03-012023-10-31

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

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