VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 115/2026

Grundschule am Harrl - Bodenbelagsarbeiten (Phase 3)

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

16.06.2026

Geschätzter Auftragswert

34.744 € – 63.045 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

9 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Stadthagen (31655) — DE928

Ausführungsort

Ulmenallee 3, Bückeburg (31675) — DE928

Beschreibung

Die Stadt Bückeburg führt die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der Grundschule am Harrl (Phase 3) durch. In diesem Zusammenhang werden Bodenbelagsarbeiten ausgeschrieben.

CPV-Codes

4543210045432130

Lose (1)

LOT-0001Grundschule am Harrl - Bodenbelagsarbeiten (Phase 3)

Informationen zum Umfang der Arbeiten können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.

45432100454321302026-09-212026-12-06

Zuschlagskriterien

Preis

Auftragnehmer

34.744 €
34.744 €
34.744 €

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung — Lüneburg

Erkennt ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Verga-beverfahren, ist dies innerhalb ab 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

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