VergebenVergabebekanntmachung · 29LieferauftragAMP / GPATED 115/2026

Bundesstadt Bonn - Lieferung und Ausgabe von Mittagessen für städt. Schulen

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

01.06.2026

Geschätzter Auftragswert

177.696 € – 420.917 €

Verfahrensart

notice.procedure_types.unpublished

Lose

5

Eingegangene Angebote

2 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Bonn (53111) — DEA22

Beschreibung

Lieferung und bis auf zwei Standorte auch Ausgabe von Mittagessen an verschiedene Schulen der Bundesstadt Bonn in fünf Losen für das Schuljahr 2026/207 mit der Option der dreimaligen Verlängerung längstens bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.

CPV-Codes

158942105551000055523100

Lose (5)

LOT-0001Lieferung und Ausgabe von Mittagessen an die Freiherr-vom-Stein-Realschule und das Tannenbusch-Gymnasium sowie die Lieferung von Mittagessen an die Carl-Schurz-Grundschule
361.946 €

Lieferung und bis auf zwei Standorte auch Ausgabe von Mittagessen an verschiedene Schulen der Bundesstadt Bonn in fünf Losen für das Schuljahr 2026/207 mit der Option der dreimaligen Verlängerung längstens bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.

1589421055510000555231002026-09-022027-07-16

Zuschlagskriterien

unpublished
LOT-0002Lieferung und Ausgabe von Mittagessen an die Schule am Hügel und die Förderschule Schlesienstraße, sowie Lieferung von Mittagessen an die Kettelerschule
222.420 €

Lieferung und bis auf zwei Standorte auch Ausgabe von Mittagessen an verschiedene Schulen der Bundesstadt Bonn in fünf Losen für das Schuljahr 2026/207 mit der Option der dreimaligen Verlängerung längstens bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.

1589421055510000555231002026-09-022027-07-16

Zuschlagskriterien

unpublished
LOT-0003Lieferung und Ausgabe von Mittagessen an die Marie-Kahle-Gesamtschule und die Realschule Beuel
177.696 €

Lieferung und bis auf zwei Standorte auch Ausgabe von Mittagessen an verschiedene Schulen der Bundesstadt Bonn in fünf Losen für das Schuljahr 2026/207 mit der Option der dreimaligen Verlängerung längstens bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.

1589421055510000555231002026-09-022027-07-16

Zuschlagskriterien

unpublished
LOT-0004Lieferung und Ausgabe von Mittagessen an das Helmholtz-Gymnasium und das Carl-von-Ossietzky-Gymnasium
420.917 €

Lieferung und bis auf zwei Standorte auch Ausgabe von Mittagessen an verschiedene Schulen der Bundesstadt Bonn in fünf Losen für das Schuljahr 2026/207 mit der Option der dreimaligen Verlängerung längstens bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.

1589421055510000555231002026-09-022027-07-16

Zuschlagskriterien

unpublished
LOT-0005Lieferung und Ausgabe von Mittagessen an die Königin-Juliana-Schule, sowie die August-Macke-Schule und die Realschule Hardtberg
182.632 €

Lieferung und bis auf zwei Standorte auch Ausgabe von Mittagessen an verschiedene Schulen der Bundesstadt Bonn in fünf Losen für das Schuljahr 2026/207 mit der Option der dreimaligen Verlängerung längstens bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.

1589421055510000555231002026-09-022027-07-16

Zuschlagskriterien

unpublished

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Rheinland — Köln

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

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