Bundesstadt Bonn, Architekten- und Ingenieurleitungen als Generalplaner für die Planung und Durchführung der Leistungsphasen 5-9 für den Umbau und die Erweiterung des Alten- und Pflegeheim Wilhelmine-Lübke Haus
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
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Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausgewählte Bewerber
Beschreibung
Die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn betreiben am Standort Duisdorf das Wilhelmine-Lübke-Haus mit derzeit 130 stationären Pflegeplätzen. Daher planen die SZB einen Modernisierungs-Umbau mit Erweiterung in Form von Aufstockungen sowie die energetische Sanierung der Einrichtung. Bei der Planung sind i. B. die Vorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) einzuhalten.
CPV-Codes
Lose (1)
Die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn (SZB) modernisieren als letzten Baustein ihrer Gesamtstrategie das Wilhelmine-Lübke-Haus. Nach Fertigstellung der Ersatzneubauten St.-Albertus-Magnus-Haus, Tagespflegehaus und Haus Elisabeth soll nun das 1975 errichtete Bestandsgebäude umfassend saniert und erweitert werden. 1. Ausgangssituation Das Wilhelmine-Lübke-Haus verfügt derzeit über 130 Pflegeplätze (92 Einzel- und 19 Doppelzimmer). Aufgrund des Gebäudealters bestehen erhebliche Defizite hinsichtlich Barrierefreiheit, Sanitärbereichen, Pflegeorganisation und Energieeffizienz. Ziel ist die langfristige Sicherung eines modernen und wirtschaftlichen Pflegebetriebs. 2. Ziele der Maßnahme - Verbesserung von Wohnqualität, Privatsphäre und Pflegebedingungen - Umsetzung moderner Pflege- und Betreuungskonzepte - Vollständige Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 - Erfüllung der Anforderungen des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) - Deutliche Reduzierung des Energieverbrauchs gemäß Bonner Klimaplan 2035 3. Wohnqualität und Barrierefreiheit Die bestehenden Bewohnerbäder entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Vorgesehen sind: - Vergrößerung aller Bewohnerbäder - Barrierefreie Ausführung nach DIN 18040-2 - Ausstattung mit bodengleichen Duschen Zur Kompensation der Flächenverluste werden die vorhandenen Balkone mittels Vorhangfassade in die Zimmer integriert. Bodentiefe Fenster gewährleisten weiterhin den Bezug zum Außenraum und verbessern Orientierung sowie Wohlbefinden der Bewohner. 4. Wohngruppenkonzept Analog zu den bereits realisierten Neubauten wird ein modernes Wohngruppenkonzept umgesetzt mit: - klar gegliederten Wohngruppen - Wohnbereichsküchen - wohnungsnahen Aufenthaltsbereichen - kurzen Wegen für Bewohner und Personal Dies unterstützt insbesondere Bewohner mit kognitiven Einschränkungen und entspricht den Zielen des WTG NRW. 5. Einzelzimmerquote Künftig sollen ausschließlich Einzelzimmer angeboten werden. Gründe sind: - fehlende Nachfrage nach Doppelzimmern - höhere Privatsphäre und Würde - bessere pflegefachliche Betreuung, insbesondere bei Pflegegrad 4 und Demenz Zur Kompensation des Platzverlustes wird das Gebäude aufgestockt. Nach Abschluss der Maßnahme entstehen 121 Einzelzimmer. 6. Brandschutz und Baurecht Die Planung berücksichtigt sämtliche Anforderungen der Bauordnung NRW für Sonderbauten sowie die einschlägigen Richtlinien für Pflegeeinrichtungen. Vorgesehen ist insbesondere eine flächendeckende Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr. 7. Energetische Modernisierung Die Sanierung ist Bestandteil der Klimaschutzstrategie der Bundesstadt Bonn und soll den Standard eines KfW-Effizienzhauses 55 EE erreichen. Wesentliche Maßnahmen: - Fassadendämmung - Photovoltaikanlage - Wärmepumpentechnik - Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung - Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung Durch die Bestandssanierung werden zusätzlich erhebliche graue Emissionen gegenüber einem Neubau vermieden. 8. Ergebnis der Modernisierung Nach Fertigstellung verfügt das Haus über: - 121 Pflegeplätze in Einzelzimmern - barrierefreie Individualbäder - Wohngruppen mit Wohnküchen und Aufenthaltsbereichen - Vollversorgerküche - moderne Büro- und Verwaltungsflächen Grundlage der weiteren Planung sind der Bauantrag (AZ 10850/2025) sowie die vorliegenden Fachplanungen. 9. Umfang der Generalplanung Ausgeschrieben werden die Grundleistungen der HOAI-Leistungsphasen 5-9 für: 1. Objektplanung Gebäude 2. Objektplanung Innenräume 3. Freianlagen 4. Tragwerksplanung 5. Technische Ausrüstung (HLSE) 6. Bauphysik 7. Brandschutz 8. SiGeKo 9. Großküchenplanung 10. Energie-Effizienz-Experte (KfW) Zusätzlich sind besondere Leistungen zu berücksichtigen, u. a. Baubeschreibung, Kostenberechnung, Nachbearbeitung behördlicher Auflagen, Terminplanung, Fördermittelzuordnung, Kostenverfolgung sowie Mitwirkung bei Betriebserlaubnis und Abnahmen. 10. Budget Die Finanzierung erfolgt über Fördermittel nach APG NRW/APG DVO NRW. Für das Vorhaben steht ein Gesamtbudget von **22,2 Mio. EUR brutto** einschließlich Ausstattung, Planung und sämtlicher Baunebenkosten zur Verfügung. Die Einhaltung dieses Budgets ist eine wesentliche Vertragsanforderung.
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland — Köln
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.