Bau Kreativforum, Cleantech Innovation Park, Hallstadt
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
VE 006 Klempner- und Dachabdichtungsarbeiten
CPV-Codes
Lose (1)
Der Neubau der Cleantech Innovation Park GmbH ist die zweite Baumaßnahme auf dem Campus, an der Michelinstraße in Hallstadt. Das Grundstück ist über die naheliegende A70 bzw. die A73 ab Autobahnkreuz Bamberg gut erreichbar. Das Gebäude ist als viergeschossiger Baukörper ohne Unterkellerung in einer Holz-Hybridbauweise inkl. vorgesetztem Stahlbau geplant. Maximale Gebäudeabmessungen: - max. Gebäudehöhe 16.30m ü. FFB EG (±0.00 = 247,80 ü. NHN) - Gebäudeausdehnung: 41,65m x 26,65m - BGF ca. 3.650m² Die Leistung des AN umfassen Dachabdichtungsarbeiten einschl. aller erforderlichen zugehörigen Leistungen: - Dachfläche Hauptdach, Holz- und Stahlbetondecken: 770 m² - Dachfläche Vordach, Holzdecke: 215 m² - Dachfläche Vorplatz, über Bodenkanal, Stahlbetondecke: 23 m² Dämmarbeiten: Mineralschaum, DAA-dh, WLG 045, i.M. = 260 mm ca. 402 m² EPS, DAA-dh, WLG 040, i.M. = 260 mm ca. 368 m² EPS, DAA-dm, WLG 040, i.M. = 45 mm ca. 215 m² PUR, DAA-dh, WLG 025, i.M. = 80 mm ca. 23 m² Abdichtungsarbeiten: Dachabdichtung, 2-lagig, Bitumenbahnen ca. 931 m² Dachabdichtung, 1-lagig, Kunststoffbahnen ca. 255 m² Dampfsperre, Bitumenbahnen ca. 23 m² Dachentwässerung: Attikaabläufe Haupt- und Notentwässerung 12 Stk. Regenfall- und Regenstandrohre ca. 235 m Oberlichtkonstruktion / Dachkuppeln: Flachdachfenster RWA 1,2x1,2m inkl. RWA-Zentrale 2 Stk. Dachausstieg 0,70x1,40m mit Anlegeleiter 1 Stk. Geländer / PV-Unterkonstruktion: PV-Unterkonstruktion, auflastgesichert ca. 170 m Geländer Dachrand und RWAs, auflastgesichert ca. 127 m Dachbegrünung / Kiesdach: Extensive Dachbegrünung, d = 10 - 12 mm ca. 770 m² Kiesstreifen, b = 30-50 cm ca. 145 m²
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern — Ansbach
Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.