Vergabe Tiefbau, Enwässerung (22240062 - UKSH KI Akad Verw Park TP Abbruch)
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Medienumverlegung Regen- und Schmutzwasserleitungen Regenwasserleitung ca. 125 m, Schmutzwasserleitung ca. 100 m Tiefbauarbeiten, Bodenprofilierung und Abfuhr von Böden nach erfolgter Analytik Aufstellung Sichtschutzzaun ca. 100m Aufstellung Bauzaun ca. 200 m Holzbauzaun Sicherung bis Windstärke 8 als Sichtschutzzaun liefern und montieren Metallbauzaun liefern und montieren Erdbewegungsarbeiten zur Profilierung des Baufeldes nach bauseits erfolgten Kampfmittelsondierungs- und Abbrucharbeiten, Aushub und Abfuhr von Böden gem. Deklaration. Boden zum Wiedereinbau auf vom AN zu beschaffendem Zwischenlager fahren. Herstellen von Gräben für Entwässerungsleitungen und Schächten, Legen von Entwässerungsleitungen, Dichtheitsprüfung und Dokumentation mit Lageplan Anschluss an vorhandene Entwässerungsnetze Rückbau und Entsorgung von vorhandenem Fernwärmekanal
CPV-Codes
Lose (1)
Medienumverlegung Regen- und Schmutzwasserleitungen Regenwasserleitung ca. 125 m, Schmutzwasserleitung ca. 100 m Tiefbauarbeiten, Bodenprofilierung und Abfuhr von Böden nach erfolgter Analytik Aufstellung Sichtschutzzaun ca. 100m Aufstellung Bauzaun ca. 200 m Holzbauzaun Sicherung bis Windstärke 8 als Sichtschutzzaun liefern und montieren Metallbauzaun liefern und montieren Erdbewegungsarbeiten zur Profilierung des Baufeldes nach bauseits erfolgten Kampfmittelsondierungs- und Abbrucharbeiten, Aushub und Abfuhr von Böden gem. Deklaration. Boden zum Wiedereinbau auf vom AN zu beschaffendem Zwischenlager fahren. Herstellen von Gräben für Entwässerungsleitungen und Schächten, Legen von Entwässerungsleitungen, Dichtheitsprüfung und Dokumentation mit Lageplan Anschluss an vorhandene Entwässerungsnetze Rückbau und Entsorgung von vorhandenem Fernwärmekanal
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus — Kiel
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.