Neubau Rettungswache Wittmund - Objektplanung Freianlagen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Die Rettungsdienst Wittmund gGmbH plant in der Kreisstadt Wittmund eine Rettungswache und daran angeschlossen einen Verwaltungsbereich samt Parkflächen zu bauen. Das notwendige Grundstück (Flurstück 57/6) wird durch den Landkreis Wittmund in Erbbaurecht zur Verfügung gestellt. Es befindet sich an dem derzeit in Bau befindlichem Anschluss des Dohuser Weges an die B210 in 26409 Wittmund. Für die Baumaßnahmen wird der Rettungsdienst Wittmund gGmbH eine Fläche von1,25 ha zur Verfügung stehen. Ziel des Auftraggebers ist ein maximal zweigeschossiges Gebäude zu errichten. Die Erschließung erfolgt über den neuen Kreisverkehr. Südlich des Kreisverkehrs steht eine optionale Baufläche für Stellflächen zur Verfügung. Für die Mitarbeitenden muss ein Parkplatz gebaut werden, der das Abstellen von 50 PKW erlaubt. Die Parkfläche muss durch eine bauliche Anlage gegen das Nutzen von Fremdpersonen geschützt werden.
CPV-Codes
Lose (1)
Objektplanung Freianlagen Lph 1-4, optional Lph 5-9 gemäß § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Ziffer 11.1.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen — Lüneburg
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.