Erweiterung und Sanierung GS Ichenhausen ELT - Erweiterungsbau
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
An der Grundschule Ichenhausen wird eine Generalsanierung in mehreren Teilmaßnahmen durchgeführt. In einer ersten Teil-Baumaßnahme erfolgt die Erstellung eines eingeschossigen Erweiterungsbaus in Holzmassivbauweise auf betonierter Bodenplatte, in zwei weiteren Bauabschnitten wird das Bestandsgebäude saniert. Hier ist neben der Modernisierung der technischen Ausstattung der Umbau hinsichtlich moderner Lernformen maßgebend, sowie die Barrierefreiheit. Zu diesem Zweck wird ein Aufzug realisiert. Die Außenanlagen werden überarbeitet und an die neue Gebäudesituation angepasst. Die gesamte Maßnahme findet bei laufendem Schulbetrieb statt
CPV-Codes
Lose (1)
Allgemeine Informationen: Das Gebäude wird als Anbau an die bestehende Grundschule realisiert. Es besitzt ein Geschoss (Erdgeschoss) und wird mit einem begrünten Flachdach ausgeführt. Der Bestandsbau und der Neubau werden über einen Verbindungsgang miteinander verbunden. Die Abmessungen des Gebäudes betragen 28 × 18,5 m. Der Verbindungsbau wird über eine neu zu errichtende Hauptverteilung versorgt, welche im Technikraum im Kellergeschoss des Bestandsbaus aufgestellt wird. Für die Versorgung ist eine neue Zuleitung aus der NSHV der Realschule herzustellen. Von dieser Hauptverteilung aus wird der Neubau versorgt. Die Kabeltrassen werden überwiegend mit Sammelhaltern ausgeführt. Der Neubau umfasst vier Klassenzimmer, die jeweils mit Mediensäulen ausgestattet werden. Die gesamte Beleuchtung wird mit DALI-Leuchten realisiert und über ein KNX-System gesteuert. Des Weiteren wird der Neubau mit einer Hausalarmanlage (Kategorie 1 – Vollschutz) ausgestattet.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern — München
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.