Bauvorhaben Erweiterung der Grundschule Wandlitz: Elektro- und Informationstechnik
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Die Grundschule der Gemeinde Wandlitz befindet sich auf dem Areal an der Sporthalle. Die Gemeinde Wandlitz plant aufgrund weiter steigender Schülerzahlen einen Neubau zur Erweiterung der bestehenden Grundschule (kurz: EGW). Der 3-geschossige Erweiterungsbau ergänzt die bestehende Grundschule an ihrer südwestlichen Gebäudeseite. Der Neubau umfasst insgesamt 23 Unterrichtsräume samt Nebenräumen, einen Verwaltungsbereich, sowie eine Mensaküche mit großem Speiseraum im EG. Das Baugrundstück befindet sich auf dem Schulgelände der Grundschule Wandlitz. Eigentümer des Grundstücks ist die Gemeinde Wandlitz. Das Areal der Grundschule Wandlitz befindet sich an der Prenzlauer Chaussee. Der Erweiterungsbau wird entlang der süd-östlichen Grundstücksgrenze, parallel zur Straße An der Sporthalle errichtet. Auf dem Schulgelände befinden sich neben der Grundschule, einer Sporthalle und einem Parkplatz auch diverse Sportanlagen. Das Baufeld des Neubaus samt angrenzender Außenfläche mit Zuwegung und Parkplätzen umfasst im Gesamten ca. 5.000 qm. Die Fläche steht als Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung, ein Bauzaun wird gestellt. Aufgrund der baulichen Erweiterung der Grundschule schließt das Baufeld am nordwestlichen Ende bis direkt an das bestehende Schulgebäude an. Das Gelände ist eben. Für das Projekt Erweiterung Grundschule Wandlitz wird eine BNB - Zertifizierung in Silber mit der Systemvariante Unterrichtsgebäude, Version 2017 (BNB_UN_2017) angestrebt. Außerdem hat die Bauherrschaft eine Förderung als Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG (KFN NWG-QNG) beantragt, weshalb die Einhaltung der besonderen Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG) erforderlich ist (Anforderungsniveau QNG-Plus). Zum Erreichen dieses Ziels ist während der Planung und Bauausführung des Vorhabens die Einhaltung der in den Anlagen zum Leistungsverzeichnis formulierten Anforderungen erforderlich.
CPV-Codes
Lose (1)
Umfang Neubauanteil: Es ist eine vollständige Elektroanlage aus Starkstrom- und Schwachstrominstallationen innerhalb des Schulgebäudes im Gebäude zu errichten. Dies beinhaltet: HA/HV, Versorgungsnetz mit UV, Niederspannungsinstallation inkl. Anschluss einer bauseits errichteten PV-Anlage am Anschlusspunkt auf dem Dach, Beleuchtungsanlagen, Potentialausgleich, TK- Anlagen mit Anbindung an Altbau, Türsprechanlage, Uhrenanlage, Elektroakustische Anlage, BMA, EMA, Übertragungsnetze / strukturierte Verkabelung mit Anbindung an Altbau und Starkstromanlagen in Außenanlagen (Beleuchtung bauseits) Umfang Bestandsgebäude: Elektroakustische Anlage und BMA auf den Stand eines Neubaus gemäß Brandschutzkonzept
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie — Potsdam
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.