Offenes Verfahren - Produktionssysteme Druckerei
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Offenes Verfahren über den Abschluss eines Mietvertrages für Produktionssysteme in der städtischen Druckerei. Die Stadt Mülheim an der Ruhr schreibt hiermit 4 Produktionssystem für die städtische Druckerei aus. Es werden 2 Schwarz/Weiß-System und 2 Farbsysteme benötigt. Die Geräte werden gemietet. Die Miete umfasst außerdem auch umfassende Serviceleistungen wie bspw. Wartung und Updates.
CPV-Codes
Lose (1)
Offenes Verfahren über den Abschluss eines Mietvertrages für Produktionssysteme in der städtischen Druckerei. Die Stadt Mülheim an der Ruhr schreibt hiermit 4 Produktionssystem für die städtische Druckerei aus. Es werden 2 Schwarz/Weiß-System und 2 Farbsysteme benötigt. Die Geräte werden gemietet. Die Miete umfasst außerdem auch umfassende Serviceleistungen wie bspw. Wartung und Updates.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren: Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die im Rahmen der Bekanntmachung oder im Rahmen dieser Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften sind spätestens 10 Kalendertage ab Kenntnisnahme zu rügen. Darüber hinaus bitte ich Sie, nach Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote Rügen nur noch durch den Bevollmächtigten zu übermitteln. Das Anbringen von Rügen erfolgt schriftlich per Fax oder per Mail an die folgende Kontaktadresse der Vergabestelle: Stadt Mülheim an der Ruhr Der Oberbürgermeister Amt für Digitalisierung und IT Technisches Rathaus Hans-Böckler-Platz 5 45468 Mülheim an der Ruhr E-Mail: [email protected] Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Rügen durch den Bevollmächtigten nach den gesetzlichen Regelungen auch auf anderem Wege oder, falls eine entsprechende Bevollmächtigung nachgewiesen wird, durch andere Personen erhoben werden dürfen. In jedem Fall liegt es im Interesse eines Bieters, die Rüge in Schriftform anzubringen und die Berechtigung des Absenders eindeutig nachzuweisen. Für die Erhebung eines Nachprüfungsantrags sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb von 15 Tagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Eine spätere Anrufung der Vergabekammer auf Grund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ausgeschlossen. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Str. 9 48147 Münster Tel.: +49 251411-2165 E-Mail: [email protected] Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein An-gebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.