OffenAusschreibung · 16BauauftragAMP / GPATED 113/2026

Ersatzneubau Hallenbad Heißen - Lieferung und Montage von Innentüren und Einbaumöbeln

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

14.07.2026 09:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Mülheim an der Ruhr (45468) — DEA16

Beschreibung

Der Bauherr, die Stadt Mülheim, beabsichtigt auf dem Gelände an der Yorkstrasse ein neues Hallenbad zu errichten. Die ausgeschriebenen Leistungen beinhaften die Lieferung und Montage von Innentüren und Einbaumöbeln. Die Hauptmengen aus den Ausschreibungsunterlagen umfassen: • .11 Stk Vollspantüren • 14 Stk Kunststofftüren

CPV-Codes

45000000452122124422120045421131

Lose (1)

LOT-0000Ersatzneubau Hallenbad Heißen - Lieferung und Montage von Innentüren und Einbaumöbeln

Die Stadt Mülheim an der Ruhr beabsichtigt, am Standort des Heißener Bades an der Yorckstraße 2 einen Ersatzneubau für das dort befindliche und abgängige Bad zu errichten. Bei den nachfolgend aufgeführten Leistungen handelt es sich um die Innentüren für den Neubau des künftigen Hallenbades.

450000004521221244221200454211312026-10-052027-01-29

Zuschlagskriterien

Das Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen — Münster

Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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