VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragTED 115/2026

Erneuerung der Lichthochmaste Elbtunnel

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Hamburg (22041) — DE600

Beschreibung

Die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (nachfolgend Auftraggeber genannt) schreibt folgende Leistung, gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis, aus: Erneuerung der Lichthochmaste Elbtunnel

CPV-Codes

4500000045311200

Lose (1)

LOT-0001Erneuerung der Lichthochmaste Elbtunnel

Die Leistung umfasst die Grundinstandsetzung der Beleuchtung an der BAB A7 in den nördlichen und südlichen Zufahrtsbereich des Elbtunnels in Hamburg gemäß Baubeschreibung, sowie Leistungsbeschreibung. Alle Entsorgungsmaßnahmen sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. Für entsorgtes Material ist dem Auftraggeber der Entsorgungsnachweis vorzulegen. Der Leistungsumfang sowie die Anforderungen an die Leistung bestimmen sich insbesondere nach der Leistungsbeschreibung, bestehend aus der Leistungsbeschreibung und dem Langtext-Leistungsverzeichnis.

4500000045311200

Zuschlagskriterien

Maßgeblich für die Wertung ist die Wertungssumme, die sich aus der Summe des Angebotes ergibt. Nebenangebote sind nicht zugelassen und fließen nicht in die Wertungssumme ein.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungen - Beschaffungsstelle — Hamburg

Ist der Bieter der Auffassung, dass dieses Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabebestimmungen beinhaltet, kann er diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Sollte der Auftraggeber dieser Rüge nicht abhelfen wollen, kann der Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang dieser Nichtabhilfeentscheidung einen Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB schriftlich bei der Vergabekammer stellen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

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