OffenAusschreibungDienstleistungsauftragTED 93/2026

Kampfmittelsondierung

Veröffentlichung (ABl.)

13.05.2026

Einreichungsfrist

18.06.2026

Vertragslaufzeit

2.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

2

Sitz des Auftraggebers

Hamburg (22041) — DE600

Beschreibung

Gegenstand der Leistung im Rahmen der Kampfmittelsondierung durch ein befähigtes Unternehmen gemäß § 10 (2) Kampfmittelverordnung Hamburg (KampfmittelVO) ist es, eine baubegleitende Oberflächensondierung des Baugrundes auf Verdachtsflächen im Sinne von § 1 Abs. 4 KampfmittelVO bei Tiefbauarbeiten Dritter vorzunehmen.

CPV-Codes

71313410

Lose (2)

LOT-0001Kampfmittelsondierung

Die baubegleitende Kampfmittelsondierung in eigener Verantwortung des Auftragnehmers, dient der frühzeitigen Erkennung und Beseitigung von Gefahren durch Kampfmittel, der Verhinderung von Kampfmittelverlagerungen und der Verhinderung der Überbauung kampfmittelbelasteter Bereiche. Der Auftragnehmer hat deshalb die einschlägigen Maßnahmen vorzunehmen, soweit diese zur Verhinderung von Gefahren und Schäden durch Kampfmittel bei der Durchführung der Bauarbeiten in Sinne von § 6 Abs. 2 KampfmittelVO erforderlich sind.

713134102 Monate

Zuschlagskriterien

Für die Bewertung des Preises ist der vom Bieter anzugebende Gesamtpreis maßgeblich, dieser fließt zu 60 % in die Angebotswertung ein. 600 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote mit darüber liegenden Wertungssummen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für Angebote mit dazwischenliegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
LOT-0002Kampfmittelsondierung

Die baubegleitende Kampfmittelsondierung in eigener Verantwortung des Auftragnehmers, dient der frühzeitigen Erkennung und Beseitigung von Gefahren durch Kampfmittel, der Verhinderung von Kampfmittelverlagerungen und der Verhinderung der Überbauung kampfmittelbelasteter Bereiche. Der Auftragnehmer hat deshalb die einschlägigen Maßnahmen vorzunehmen, soweit diese zur Verhinderung von Gefahren und Schäden durch Kampfmittel bei der Durchführung der Bauarbeiten in Sinne von § 6 Abs. 2 KampfmittelVO erforderlich sind.

713134102 Monate

Zuschlagskriterien

Für die Bewertung des Preises ist der vom Bieter anzugebende Gesamtpreis maßgeblich, dieser fließt zu 60 % in die Angebotswertung ein. 600 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote mit darüber liegenden Wertungssummen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für Angebote mit dazwischenliegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.

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