Ingenieurleistung Verkehrsanlagen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausgewählte Bewerber
Beschreibung
Feldmochinger Straße - Bahnübergang Fasanerie Beseitigung des höhengleichen Bahnüberganges im 24. Stadtbezirk Feldmoching Hasenbergl Objektplanung Verkehrsanlagen - Entwurfsplanung - Teilleistungen (HOAI §47, Lph3) - Ausführungsplanung (HOAI §47, Lph5) - Erstellen eines Markierungsplans - Vorbereitung der Vergabe (HOAI §47, Lph6) - Entwicklung und Erstellung Verkehrsphasenpläne - Erstellung Verkehrszeichenpläne - Abstimmungen der bauzeitlichen Verkehrsführung (MOR) Die DB InfraGO AG beabsichtigt, zusammen mit der Landeshauptstadt München, die höhengleiche Kreuzung der Feldmochinger Straße mit der Strecke 5500 München Hbf – Regensburg Hbf am Bahnübergang Fasanerie zu beseitigen und entsprechend der vom Stadtrat der Landeshauptstadt München beschlossenen Projektgenehmigung durch zwei räumlich getrennte Eisenbahnüberführungen (EÜs) zu ersetzen. Für den Durchgangsverkehr MIV (Motorisierter Individualverkehr) und Radverkehr ist der Neubau der EÜ Feldmochinger Straße (Bahn-km 11,913) einschließlich einer Grundwasserwanne vorgesehen. Dabei verläuft die umzuverlegende Feldmochinger Straße im Norden künftig im Korridor der Borsigstraße. Nach Querung der DB- Strecke 5500 schließt die neue Straße im Süden wieder an die bestehende Feldmochinger Straße an. Für den Rad- und Fußgängerverkehr im Stadtviertel wird im Bereich des heutigen Bahnübergangs ein eigenes Bauwerk, die EÜ Fasanerie (Bahn-km 12,183), erstellt. Die neuen Geh- und Radwege werden an das bestehende Straßennetz angeschlossen. Eine barrierefreie Erschließung der Außenbahnsteige des S-Bahnhaltepunktes Fasanerie wird dabei gewährleistet. Abschließend wir die alte Feldmochinger Straße umgebaut. Die Planungsleistungen für die Eisenbahnüberführungen, sowie für die städtischen Ingenieurbauwerke sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
CPV-Codes
Lose (1)
Feldmochinger Straße - Bahnübergang Fasanerie Beseitigung des höhengleichen Bahnüberganges im 24. Stadtbezirk Feldmoching Hasenbergl Objektplanung Verkehrsanlagen - Entwurfsplanung - Teilleistungen (HOAI §47, Lph3) - Ausführungsplanung (HOAI §47, Lph5) - Erstellen eines Markierungsplans - Vorbereitung der Vergabe (HOAI §47, Lph6) - Entwicklung und Erstellung Verkehrsphasenpläne - Erstellung Verkehrszeichenpläne - Abstimmungen der bauzeitlichen Verkehrsführung (MOR) Die DB InfraGO AG beabsichtigt, zusammen mit der Landeshauptstadt München, die höhengleiche Kreuzung der Feldmochinger Straße mit der Strecke 5500 München Hbf – Regensburg Hbf am Bahnübergang Fasanerie zu beseitigen und entsprechend der vom Stadtrat der Landeshauptstadt München beschlossenen Projektgenehmigung durch zwei räumlich getrennte Eisenbahnüberführungen (EÜs) zu ersetzen. Für den Durchgangsverkehr MIV (Motorisierter Individualverkehr) und Radverkehr ist der Neubau der EÜ Feldmochinger Straße (Bahn-km 11,913) einschließlich einer Grundwasserwanne vorgesehen. Dabei verläuft die umzuverlegende Feldmochinger Straße im Norden künftig im Korridor der Borsigstraße. Nach Querung der DB- Strecke 5500 schließt die neue Straße im Süden wieder an die bestehende Feldmochinger Straße an. Für den Rad- und Fußgängerverkehr im Stadtviertel wird im Bereich des heutigen Bahnübergangs ein eigenes Bauwerk, die EÜ Fasanerie (Bahn-km 12,183), erstellt. Die neuen Geh- und Radwege werden an das bestehende Straßennetz angeschlossen. Eine barrierefreie Erschließung der Außenbahnsteige des S-Bahnhaltepunktes Fasanerie wird dabei gewährleistet. Abschließend wir die alte Feldmochinger Straße umgebaut. Die Planungsleistungen für die Eisenbahnüberführungen, sowie für die städtischen Ingenieurbauwerke sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern — München
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.