Vollräder und Radsatzwellen für DB AG
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Lose
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Beschaffung von Vollrädern und Radsatzwellen für diverse Baureihen der DB AG gemäß Vergabeunterlagen
CPV-Codes
Lose (11)
BOMBA*3.BD3-02.01.00:*
Zuschlagskriterien
FTE403.0.02.002.072
Zuschlagskriterien
FTE1440.0.02.001.004 FTE1440.0.02.001.017 FTE1440.0.02.001.002
Zuschlagskriterien
SIEM*A6Z00034050757
Zuschlagskriterien
FTE423.1.02.002.005 FTE423.1.02.001.010
Zuschlagskriterien
FTE401.0.02.032.002 FTE401.0.02.032.001
Zuschlagskriterien
FWP801.0.02.003.226
Zuschlagskriterien
FLE189.0.02.001.005 FLE145.0.02.001.105
Zuschlagskriterien
SIEM*A6Z00033061579
Zuschlagskriterien
FWP668.2.02.003.224
Zuschlagskriterien
FLB218.0.02.015.002
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.