OffenAusschreibung · 17LieferauftragAMP / GPAnotice.framework_types.fa-w-rcTED 114/2026

Originalersatzteile Luftpresser/Verdichter/Kompressoren/Lufttrocknungsanlagen (Aufarbeitung)

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Berlin (10785) — DE300

Ausführungsort

Bedarfsstellen der DB Fahrzeuginstandhaltung und andere UB (32423) — DEA46

Beschreibung

Beschaffung/Belieferung Material im Bereich Fahrzeugersatzteile Originalersatzteile Luftpresser/Verdichter/Kompressoren/Lufttrocknungsanlagen (Aufarbeitung)

CPV-Codes

34631000

Lose (1)

LOT-0001Los Teile Aufarbeitung

10 Materialien in der Aufarbeitung

346310002026-10-012028-09-30

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

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