VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPATED 115/2026

Interimsvergabe Reinigungsdienstleistungen in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Geschätzter Auftragswert

-1 € – 99.969 €

Vertragslaufzeit

3.0 Monate

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung

Lose

3

Eingegangene Angebote

1 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Düsseldorf (40474) — DEA11

Ausführungsort

Lichtenberg 44, Viersen (47747) — DEA1E

Beschreibung

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Reinigungsdienstleistung in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUEen) für Flüchtlinge des Landes Nordrhein-Westfalen. Nähere Informationen dazu enthalten die Vergabeunterlagen.

CPV-Codes

90910000909110009091110090911200

Lose (3)

LOT-0001ZUE Viersen

Insgesamt werden drei Lose für die Unterhaltsreinigung in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen ausgeschrieben: ZUE Viersen Lichtenberg 44 41747 Viersen, ZUE Rheinberg Rheinberger Straße 375 47495 Rheinberg ZUE Remscheid Jägerwald 4 42897 Remscheid

909100009091100090911100909112003 Monate

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0002ZUE Rheinberg

Insgesamt werden drei Lose für die Unterhaltsreinigung in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen ausgeschrieben: ZUE Viersen Lichtenberg 44 41747 Viersen, ZUE Rheinberg Rheinberger Straße 375 47495 Rheinberg ZUE Remscheid Jägerwald 4 42897 Remscheid

909100009091100090911100909112003 Monate

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0003ZUE Remscheid

Insgesamt werden drei Lose für die Unterhaltsreinigung in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen ausgeschrieben: ZUE Viersen Lichtenberg 44 41747 Viersen, ZUE Rheinberg Rheinberger Straße 375 47495 Rheinberg ZUE Remscheid Jägerwald 4 42897 Remscheid

909100009091100090911100909112003 Monate

Zuschlagskriterien

Preis

Auftragnehmer

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Münster — Münster

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4.)mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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