VergebenVergabebekanntmachung · 29LieferauftragTED 115/2026

Chlortabletten nach Wassersicherstellungsgesetz

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Geschätzter Auftragswert

-1 €

Vertragslaufzeit

5.0 Monate

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung

Eingegangene Angebote

4 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Düsseldorf (40474) — DEA11

Ausführungsort

Feuerwehr Duisburg, Wintgenstraße 111, Duisburg (47058) — DEA12

Beschreibung

Lieferung von Desinfektionstabletten zur Wassersicherstellung im Verteidigungsfall.

CPV-Codes

24962000

Lose (1)

LOT-0001Chlortabletten nach Wassersicherstellungsgesetz

Die Wassersicherstellung im Verteidigungsfall wird im Regierungsbezirk Düsseldorf zu einem großen Teil durch dezentrale Trinkwassernotbrunnen sichergestellt. Das Wasser aus den Notbrunnen genügt den Anforderungen für die Notwasserqualität für die chemische Beschaffenheit. Eine mikrobiologische Unbedenklichkeit des Wassers aus Trinkwassernotbrunnen kann aufgrund der Lage der Brunnen verteilt über ein ganzes Stadtgebiet bzw. dem Ausfall der Aufbereitungsanlage nicht sichergestellt werden, daher ist das Wasser nach dem Empfang an der Ausgabestelle vom Verbraucher zu entkeimen. In den Ausführungsbestimmungen zum Wassersicherstellungsgesetz sind die Anforderungen an die Desinfektionstabletten festgelegt.

249620005 Monate

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Münster — Münster

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4.)mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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