VergebenVertragsänderung · 38BauauftragAMP / GPATED 115/2026

Augustinermuseum - Elektroinstallation Los 2-3, NT 7

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

01.06.2026

Geschätzter Auftragswert

3.255 €

Sitz des Auftraggebers

Freiburg im Breisgau (79106) — DE131

Beschreibung

Augustinermuseum, Augustinerplatz 1-3, 79108 Freiburg, Elektroinstallation Los 2-3, NT 7

CPV-Codes

45311200

Lose (1)

LOT-0000Augustinermuseum - Elektroinstallation Los 2-3, NT 7

Augustinermuseum, Augustinerplatz 1-3, 79108 Freiburg, Elektroinstallation Los 2-3, NT 7

Auftragnehmer

RES-0000
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Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe — Karlsruhe

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen

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