mIRA VS Werk München Gl 55-58 GE/KTB
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Multifunktionale Innenreinigungsanlage, KTB und Gleisverschwenkung, ca. 2.600 m Gleisverschwenkung incl. Gleiserneuerung (konventionell) ca. 4.300 m3 PSS Einbau konventionell ca. 12.620 m3 Aushub ca. 2.600 m Kabel umlegen ca. 2.000 m GFK Einstiegshilfen einbauen ca. 9.000 m2 Baugrubenverbau erstellen ca. 6.200 m3 Bodenaustausch ca. 6.100 m2 Gitterroste einbauen ca. 4.300 m3 PSS Einbau konventionell Entsorgung, Logistik, Gleisstopfen, Oberbauschweißen
CPV-Codes
Lose (1)
Multifunktionale Innenreinigungsanlage, KTB und Gleisverschwenkung, ca. 2.600 m Gleisverschwenkung incl. Gleiserneuerung (konventionell) ca. 4.300 m3 PSS Einbau konventionell ca. 12.620 m3 Aushub ca. 2.600 m Kabel umlegen ca. 2.000 m GFK Einstiegshilfen einbauen ca. 9.000 m2 Baugrubenverbau erstellen ca. 6.200 m3 Bodenaustausch ca. 6.100 m2 Gitterroste einbauen ca. 4.300 m3 PSS Einbau konventionell Entsorgung, Logistik, Gleisstopfen, Oberbauschweißen
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.