OffenAusschreibung · 17LieferauftragAMP / GPAnotice.framework_types.fa-wo-rcTED 116/2026

Originalersatzteile für Zugsicherung / Betriebsleittechnik

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Frankfurt Main (60486) — DE712

Ausführungsort

Frankfurt am Main (60486) — DE712

Beschreibung

Fahrzeug-bezogene Originalersatzteile für die Zugsicherung / Betriebsleittechnik / Zugbeeinflussung (z. B. PZB, LZB, ETCS);

CPV-Codes

3463220034632300

Lose (1)

LOT-0001Losübersicht s. Anhang C4 Preisblatt und C6 Leistungsbeschreibung
346322002027-01-012028-12-31

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

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