VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragTED 115/2026

DGUV Prüfungen am Standort Stuttgart in 2 Losen

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

11.05.2026

Geschätzter Auftragswert

107.000 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

2

Eingegangene Angebote

10 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Braunschweig (38108) — DE911

Ausführungsort

Pfaffenwaldring 38-40, Stuttgart (70569) — DE111

Beschreibung

DGUV V3 Prüfungen ortsveränderlicher Betriebsmittel und ortsfester Anlagen am DLR Standort Stuttgart - 2 Lose / 2 Rahmenverträge je maximal 4 Jahre.

CPV-Codes

7163000071631000

Lose (2)

LOT-0001DGUV Prüfungen ortsveränderlicher Betriebsmittel

Prüfung von ca. 12.500 ortveränderlichen Betriebsmitteln pro Jahr sowie diverser Drehstromgeräte, Drehstromkabel und Werkzeugmaschinen inkl. Erstellen von Dokumentation und ggf. Gefährdungsbeurteilung. Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre, ab Beginn der Auftragserteilung.

7163000071631000

Zuschlagskriterien

neben dem Preis gelten zusätzliche Wertungskriterien (Qualität) zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes, siehe Bewerbungsbedingungen.
LOT-0002DGUV Prüfungen ortsfester Anlagen

Durchführung der Prüfungen nach BetrSichV/DUGV V3 (DIN VDE 0100-600, DIN VDE 105-100 & DIN VDE 0113) an ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln sowie die Thermografie der ortsfesten elektrischen Anlagen. Die Anwesenheit zweier Elektrofachkräfte / Prüfpersonen nach TRBS 1203 in Vollzeit ist dazu vorgesehen. Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre, ab Beginn der Auftragserteilung.

7163000071631000

Zuschlagskriterien

neben dem Preis gelten zusätzliche Wertungskriterien (Qualität) zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes, siehe Bewerbungsbedingungen.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers