VergebenVergabebekanntmachung · 29Dienstleistungsauftragnotice.framework_types.fa-wo-rcTED 113/2026

DLR Standort Oberpfaffenhofen, Münchener Straße 20, 82234 Weßling | DGUV Prüfung - Ortsfeste (26-0016_S) Zone 1-4

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Vergabedatum

09.06.2026

Geschätzter Auftragswert

600.000 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

4 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Braunschweig (38108) — DE911

Ausführungsort

Oberpfaffenhofen (82234) — DE21L

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über maximal 4 Jahre Überprüfung der ortsfesten elektrischen Anlage nach DGUV Vorschrift 3, DIN-VDE 0105 Teil 100, Betr.Sich.V.

CPV-Codes

71630000

Lose (1)

LOT-000126-0016_S_OP DGUV Prüfung ortsfest Zone 1-4
600.000 €

Rahmenvereinbarung über maximal 4 Jahre Überprüfung der ortsfesten elektrischen Anlage nach DGUV Vorschrift 3, DIN-VDE 0105 Teil 100, Betr.Sich.V. DLR Standort Oberpfaffenhofen Weitere Details siehe Vergabeunterlagen

716300002026-06-152030-06-14

Zuschlagskriterien

Preis Gewichtung 70% - siehe Vergabeunterlagen

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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