DLR Standort Oberpfaffenhofen, Münchener Straße 20, 82234 Weßling | DGUV Prüfung - Ortsfeste (26-0016_S) Zone 1-4
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über maximal 4 Jahre Überprüfung der ortsfesten elektrischen Anlage nach DGUV Vorschrift 3, DIN-VDE 0105 Teil 100, Betr.Sich.V.
CPV-Codes
Lose (1)
Rahmenvereinbarung über maximal 4 Jahre Überprüfung der ortsfesten elektrischen Anlage nach DGUV Vorschrift 3, DIN-VDE 0105 Teil 100, Betr.Sich.V. DLR Standort Oberpfaffenhofen Weitere Details siehe Vergabeunterlagen
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.