Rahmenvereinbarung zur Pflege der Außenanlagen im Stadtgebiet Hamm
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Wiederkehrend
Beschreibung
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Pflege von Außenanlagen an 25 Schulen, 3 öffentlichen Gebäuden, 9 Grünanlagen, 11 Friedhöfen und an 2 Straßen im Stadtgebiet Hamm, in einem Offenen Verfahren aus.
CPV-Codes
Lose (16)
Pflege von Außenanlagen an 25 Schulen, 3 öffentlichen Gebäuden, 9 Grünanlagen, 11 Friedhöfen und an 2 Straßen im Stadtgebiet Hamm. Die Pflege der Gehölzflächen beinhaltet zudem die Säuberung der befestigten Fläche vor dem jeweiligen Kantenstein in einer Breite von ca. 0,50 m. Vorhandenes Unkraut ist hier zu lösen, aufzunehmen und zu entsorgen. Abschließend ist die Fläche besenrein zu säubern. Stamm- und Stockausschläge an Bäumen und Solitärgehölzen sind bis zu einer Stammhöhe von 2,50 m zu entfernen. Alle für die Ausführung der Pflegearbeiten erforderlichen Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Werkzeuge etc. sind vom Auftragnehmer zu stellen. Maßgeblich für die Pflege ist die Norm für Leistungen zur Instandhaltung von Vegetation sowie von ingenieurbiologischen Bauweisen (DIN 18919).
Pflege von Außenanlagen an 25 Schulen, 3 öffentlichen Gebäuden, 9 Grünanlagen, 11 Friedhöfen und an 2 Straßen im Stadtgebiet Hamm. Die Pflege der Gehölzflächen beinhaltet zudem die Säuberung der befestigten Fläche vor dem jeweiligen Kantenstein in einer Breite von ca. 0,50 m. Vorhandenes Unkraut ist hier zu lösen, aufzunehmen und zu entsorgen. Abschließend ist die Fläche besenrein zu säubern. Stamm- und Stockausschläge an Bäumen und Solitärgehölzen sind bis zu einer Stammhöhe von 2,50 m zu entfernen. Alle für die Ausführung der Pflegearbeiten erforderlichen Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Werkzeuge etc. sind vom Auftragnehmer zu stellen. Maßgeblich für die Pflege ist die Norm für Leistungen zur Instandhaltung von Vegetation sowie von ingenieurbiologischen Bauweisen (DIN 18919).
Pflege von Außenanlagen an 25 Schulen, 3 öffentlichen Gebäuden, 9 Grünanlagen, 11 Friedhöfen und an 2 Straßen im Stadtgebiet Hamm. Die Pflege der Gehölzflächen beinhaltet zudem die Säuberung der befestigten Fläche vor dem jeweiligen Kantenstein in einer Breite von ca. 0,50 m. Vorhandenes Unkraut ist hier zu lösen, aufzunehmen und zu entsorgen. Abschließend ist die Fläche besenrein zu säubern. Stamm- und Stockausschläge an Bäumen und Solitärgehölzen sind bis zu einer Stammhöhe von 2,50 m zu entfernen. Alle für die Ausführung der Pflegearbeiten erforderlichen Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Werkzeuge etc. sind vom Auftragnehmer zu stellen. Maßgeblich für die Pflege ist die Norm für Leistungen zur Instandhaltung von Vegetation sowie von ingenieurbiologischen Bauweisen (DIN 18919).
Pflege von Außenanlagen an 25 Schulen, 3 öffentlichen Gebäuden, 9 Grünanlagen, 11 Friedhöfen und an 2 Straßen im Stadtgebiet Hamm. Die Pflege der Gehölzflächen beinhaltet zudem die Säuberung der befestigten Fläche vor dem jeweiligen Kantenstein in einer Breite von ca. 0,50 m. Vorhandenes Unkraut ist hier zu lösen, aufzunehmen und zu entsorgen. Abschließend ist die Fläche besenrein zu säubern. Stamm- und Stockausschläge an Bäumen und Solitärgehölzen sind bis zu einer Stammhöhe von 2,50 m zu entfernen. Alle für die Ausführung der Pflegearbeiten erforderlichen Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Werkzeuge etc. sind vom Auftragnehmer zu stellen. Maßgeblich für die Pflege ist die Norm für Leistungen zur Instandhaltung von Vegetation sowie von ingenieurbiologischen Bauweisen (DIN 18919).
Pflege von Außenanlagen an 25 Schulen, 3 öffentlichen Gebäuden, 9 Grünanlagen, 11 Friedhöfen und an 2 Straßen im Stadtgebiet Hamm. Die Pflege der Gehölzflächen beinhaltet zudem die Säuberung der befestigten Fläche vor dem jeweiligen Kantenstein in einer Breite von ca. 0,50 m. Vorhandenes Unkraut ist hier zu lösen, aufzunehmen und zu entsorgen. Abschließend ist die Fläche besenrein zu säubern. Stamm- und Stockausschläge an Bäumen und Solitärgehölzen sind bis zu einer Stammhöhe von 2,50 m zu entfernen. Alle für die Ausführung der Pflegearbeiten erforderlichen Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Werkzeuge etc. sind vom Auftragnehmer zu stellen. Maßgeblich für die Pflege ist die Norm für Leistungen zur Instandhaltung von Vegetation sowie von ingenieurbiologischen Bauweisen (DIN 18919).
Pflege von Außenanlagen an 25 Schulen, 3 öffentlichen Gebäuden, 9 Grünanlagen, 11 Friedhöfen und an 2 Straßen im Stadtgebiet Hamm. Die Pflege der Gehölzflächen beinhaltet zudem die Säuberung der befestigten Fläche vor dem jeweiligen Kantenstein in einer Breite von ca. 0,50 m. Vorhandenes Unkraut ist hier zu lösen, aufzunehmen und zu entsorgen. Abschließend ist die Fläche besenrein zu säubern. Stamm- und Stockausschläge an Bäumen und Solitärgehölzen sind bis zu einer Stammhöhe von 2,50 m zu entfernen. Alle für die Ausführung der Pflegearbeiten erforderlichen Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Werkzeuge etc. sind vom Auftragnehmer zu stellen. Maßgeblich für die Pflege ist die Norm für Leistungen zur Instandhaltung von Vegetation sowie von ingenieurbiologischen Bauweisen (DIN 18919).
Pflege von Außenanlagen an 25 Schulen, 3 öffentlichen Gebäuden, 9 Grünanlagen, 11 Friedhöfen und an 2 Straßen im Stadtgebiet Hamm. Die Pflege der Gehölzflächen beinhaltet zudem die Säuberung der befestigten Fläche vor dem jeweiligen Kantenstein in einer Breite von ca. 0,50 m. Vorhandenes Unkraut ist hier zu lösen, aufzunehmen und zu entsorgen. Abschließend ist die Fläche besenrein zu säubern. Stamm- und Stockausschläge an Bäumen und Solitärgehölzen sind bis zu einer Stammhöhe von 2,50 m zu entfernen. Alle für die Ausführung der Pflegearbeiten erforderlichen Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Werkzeuge etc. sind vom Auftragnehmer zu stellen. Maßgeblich für die Pflege ist die Norm für Leistungen zur Instandhaltung von Vegetation sowie von ingenieurbiologischen Bauweisen (DIN 18919).
Pflege von Außenanlagen an 25 Schulen, 3 öffentlichen Gebäuden, 9 Grünanlagen, 11 Friedhöfen und an 2 Straßen im Stadtgebiet Hamm. Die Pflege der Gehölzflächen beinhaltet zudem die Säuberung der befestigten Fläche vor dem jeweiligen Kantenstein in einer Breite von ca. 0,50 m. Vorhandenes Unkraut ist hier zu lösen, aufzunehmen und zu entsorgen. Abschließend ist die Fläche besenrein zu säubern. Stamm- und Stockausschläge an Bäumen und Solitärgehölzen sind bis zu einer Stammhöhe von 2,50 m zu entfernen. Alle für die Ausführung der Pflegearbeiten erforderlichen Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Werkzeuge etc. sind vom Auftragnehmer zu stellen. Maßgeblich für die Pflege ist die Norm für Leistungen zur Instandhaltung von Vegetation sowie von ingenieurbiologischen Bauweisen (DIN 18919).
Pflege von Außenanlagen an 25 Schulen, 3 öffentlichen Gebäuden, 9 Grünanlagen, 11 Friedhöfen und an 2 Straßen im Stadtgebiet Hamm. Die Pflege der Gehölzflächen beinhaltet zudem die Säuberung der befestigten Fläche vor dem jeweiligen Kantenstein in einer Breite von ca. 0,50 m. Vorhandenes Unkraut ist hier zu lösen, aufzunehmen und zu entsorgen. Abschließend ist die Fläche besenrein zu säubern. Stamm- und Stockausschläge an Bäumen und Solitärgehölzen sind bis zu einer Stammhöhe von 2,50 m zu entfernen. Alle für die Ausführung der Pflegearbeiten erforderlichen Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Werkzeuge etc. sind vom Auftragnehmer zu stellen. Maßgeblich für die Pflege ist die Norm für Leistungen zur Instandhaltung von Vegetation sowie von ingenieurbiologischen Bauweisen (DIN 18919).
Pflege von Außenanlagen an 25 Schulen, 3 öffentlichen Gebäuden, 9 Grünanlagen, 11 Friedhöfen und an 2 Straßen im Stadtgebiet Hamm. Die Pflege der Gehölzflächen beinhaltet zudem die Säuberung der befestigten Fläche vor dem jeweiligen Kantenstein in einer Breite von ca. 0,50 m. Vorhandenes Unkraut ist hier zu lösen, aufzunehmen und zu entsorgen. Abschließend ist die Fläche besenrein zu säubern. Stamm- und Stockausschläge an Bäumen und Solitärgehölzen sind bis zu einer Stammhöhe von 2,50 m zu entfernen. Alle für die Ausführung der Pflegearbeiten erforderlichen Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Werkzeuge etc. sind vom Auftragnehmer zu stellen. Maßgeblich für die Pflege ist die Norm für Leistungen zur Instandhaltung von Vegetation sowie von ingenieurbiologischen Bauweisen (DIN 18919).
Pflege von Außenanlagen an 25 Schulen, 3 öffentlichen Gebäuden, 9 Grünanlagen, 11 Friedhöfen und an 2 Straßen im Stadtgebiet Hamm. Die Pflege der Gehölzflächen beinhaltet zudem die Säuberung der befestigten Fläche vor dem jeweiligen Kantenstein in einer Breite von ca. 0,50 m. Vorhandenes Unkraut ist hier zu lösen, aufzunehmen und zu entsorgen. Abschließend ist die Fläche besenrein zu säubern. Stamm- und Stockausschläge an Bäumen und Solitärgehölzen sind bis zu einer Stammhöhe von 2,50 m zu entfernen. Alle für die Ausführung der Pflegearbeiten erforderlichen Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Werkzeuge etc. sind vom Auftragnehmer zu stellen. Maßgeblich für die Pflege ist die Norm für Leistungen zur Instandhaltung von Vegetation sowie von ingenieurbiologischen Bauweisen (DIN 18919).
Pflege von Außenanlagen an 25 Schulen, 3 öffentlichen Gebäuden, 9 Grünanlagen, 11 Friedhöfen und an 2 Straßen im Stadtgebiet Hamm. Die Pflege der Gehölzflächen beinhaltet zudem die Säuberung der befestigten Fläche vor dem jeweiligen Kantenstein in einer Breite von ca. 0,50 m. Vorhandenes Unkraut ist hier zu lösen, aufzunehmen und zu entsorgen. Abschließend ist die Fläche besenrein zu säubern. Stamm- und Stockausschläge an Bäumen und Solitärgehölzen sind bis zu einer Stammhöhe von 2,50 m zu entfernen. Alle für die Ausführung der Pflegearbeiten erforderlichen Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Werkzeuge etc. sind vom Auftragnehmer zu stellen. Maßgeblich für die Pflege ist die Norm für Leistungen zur Instandhaltung von Vegetation sowie von ingenieurbiologischen Bauweisen (DIN 18919).
Pflege von Außenanlagen an 25 Schulen, 3 öffentlichen Gebäuden, 9 Grünanlagen, 11 Friedhöfen und an 2 Straßen im Stadtgebiet Hamm. Die Pflege der Gehölzflächen beinhaltet zudem die Säuberung der befestigten Fläche vor dem jeweiligen Kantenstein in einer Breite von ca. 0,50 m. Vorhandenes Unkraut ist hier zu lösen, aufzunehmen und zu entsorgen. Abschließend ist die Fläche besenrein zu säubern. Stamm- und Stockausschläge an Bäumen und Solitärgehölzen sind bis zu einer Stammhöhe von 2,50 m zu entfernen. Alle für die Ausführung der Pflegearbeiten erforderlichen Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Werkzeuge etc. sind vom Auftragnehmer zu stellen. Maßgeblich für die Pflege ist die Norm für Leistungen zur Instandhaltung von Vegetation sowie von ingenieurbiologischen Bauweisen (DIN 18919).
Pflege von Außenanlagen an 25 Schulen, 3 öffentlichen Gebäuden, 9 Grünanlagen, 11 Friedhöfen und an 2 Straßen im Stadtgebiet Hamm. Die Pflege der Gehölzflächen beinhaltet zudem die Säuberung der befestigten Fläche vor dem jeweiligen Kantenstein in einer Breite von ca. 0,50 m. Vorhandenes Unkraut ist hier zu lösen, aufzunehmen und zu entsorgen. Abschließend ist die Fläche besenrein zu säubern. Stamm- und Stockausschläge an Bäumen und Solitärgehölzen sind bis zu einer Stammhöhe von 2,50 m zu entfernen. Alle für die Ausführung der Pflegearbeiten erforderlichen Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Werkzeuge etc. sind vom Auftragnehmer zu stellen. Maßgeblich für die Pflege ist die Norm für Leistungen zur Instandhaltung von Vegetation sowie von ingenieurbiologischen Bauweisen (DIN 18919).
Pflege von Außenanlagen an 25 Schulen, 3 öffentlichen Gebäuden, 9 Grünanlagen, 11 Friedhöfen und an 2 Straßen im Stadtgebiet Hamm. Die Pflege der Gehölzflächen beinhaltet zudem die Säuberung der befestigten Fläche vor dem jeweiligen Kantenstein in einer Breite von ca. 0,50 m. Vorhandenes Unkraut ist hier zu lösen, aufzunehmen und zu entsorgen. Abschließend ist die Fläche besenrein zu säubern. Stamm- und Stockausschläge an Bäumen und Solitärgehölzen sind bis zu einer Stammhöhe von 2,50 m zu entfernen. Alle für die Ausführung der Pflegearbeiten erforderlichen Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Werkzeuge etc. sind vom Auftragnehmer zu stellen. Maßgeblich für die Pflege ist die Norm für Leistungen zur Instandhaltung von Vegetation sowie von ingenieurbiologischen Bauweisen (DIN 18919).
Pflege von Außenanlagen an 25 Schulen, 3 öffentlichen Gebäuden, 9 Grünanlagen, 11 Friedhöfen und an 2 Straßen im Stadtgebiet Hamm. Die Pflege der Gehölzflächen beinhaltet zudem die Säuberung der befestigten Fläche vor dem jeweiligen Kantenstein in einer Breite von ca. 0,50 m. Vorhandenes Unkraut ist hier zu lösen, aufzunehmen und zu entsorgen. Abschließend ist die Fläche besenrein zu säubern. Stamm- und Stockausschläge an Bäumen und Solitärgehölzen sind bis zu einer Stammhöhe von 2,50 m zu entfernen. Alle für die Ausführung der Pflegearbeiten erforderlichen Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Werkzeuge etc. sind vom Auftragnehmer zu stellen. Maßgeblich für die Pflege ist die Norm für Leistungen zur Instandhaltung von Vegetation sowie von ingenieurbiologischen Bauweisen (DIN 18919).
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster — Münster
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.