OffenAusschreibung · 17BauauftragTED 115/2026

Stadtbahnprogramm Halle, Vorhaben 14.4 Merseburger Straße Süd, Ersatzneubau BUW Ammendorf, Los 69.09.23 Kabel-Tiefbau

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Einreichungsfrist

11.08.2026 11:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Halle (Saale) (06112) — DEE02

Beschreibung

Tiefbauleistungen für Außenkabel für ein Bahnunterwerk (BUW)

CPV-Codes

45232220

Lose (1)

LOT-0001Stadtbahnprogramm Halle, Vorhaben 14.4 Merseburger Straße Süd, Ersatzneubau BUW Ammendorf, Los 69.09.23 Kabel-Tiefbau

- ca. 180 m³ Erdarbeiten zur Herstellung von Kabelgräben, Baugruben - 7 Stück Kabelschächte - ca. 350 m Kabelschutzrohr - Herstellung von 2 Durchörterungen mit ungesteuertem Verfahren (Bodenverdrängungsverfahren mit Bodenverdrängungshammer) - Demontagen Kommunikationsanlagen und Ersatz durch LWL- / FM-Kabelmuffen für Baufeldfreimachung - Lieferung, Verlegung Bahnstromkabel 600 m, LWL und FM Kabel - 3 Außenkabelverteiler

452322202026-10-062027-08-11

Zuschlagskriterien

niedrigster Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle — Halle (Saale)

Hinweis auf § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers