A1, VKE D113, 6-streifiger Ausbau zwischen Münster und Osnabrück - BOL/BÜ für Ersatzneubau BW 3713804
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
A1, VKE D113, 6-streifiger Ausbau zwischen Münster und Osnabrück - BOL/BÜ für Ersatzneubau BW 3713804
CPV-Codes
Lose (1)
Allgemeines Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES, Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, beabsichtigt die BAB 1 von der Anschluss-stelle (AS) Münster/Nord bis zum Autobahnkreuz (AK) Lotte/Osnabrück auf einer Länge von ca. 40,7 km 6-streifig auszubauen. Der auszubauende Streckenabschnitt der A 1 ist in insgesamt sechs Planfeststellungsabschnitte (PFA 1 bis 5) unterteilt worden. Die Planfeststellungsabschnitte 3, 5 und ein Teilbereich (3 Talbrücken; km 7+120 bis km 9+900) des Planfeststellungsabschnittes 1 sind bereits fertiggestellt. Eine Übersicht über die gesamte Ausbaumaßnahme der BAB A 1 zwischen Münster und Osnabrück ist in der Anlage 1 der LB dargestellt. Es sind Leistungen der Bauoberleitung und Bauüberwachung (BOL/BÜ) sowie die notwendigen SiGeKo-Leistungen im Zusammenhang mit den Bauleistungen für den Ersatzneubau des Bauwerkes 3713 804 im Zuge der Osnabrücker Straße (L 501) im Bereich der A 1 nördlich des Autobahnkreuzes Lotte (BAB A 1/BAB A 30) durchzuführen, siehe Anlage 2. Da die L 501 in diesem Abschnitt Teil der Bedarfsumleitung der BAB ist, wird eine Behelfsumfahrung mit Behelfsbrücke vorgesehen. Der Planfeststellungsabschnitt 1 (PFA1) des Ausbaus der BAB A 1 behandelt den Abschnitt zwischen der AS Lengerich (m) und dem Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück von Bau-km 13+020,00 bis Bau-km 00+342,00 mit einer Streckenlänge von ca. 9 km. Der Ersatzneubau des BA 3713 804 im Zuge der Osnabrücker Straße wird im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Autobahnkreuzes Lotte der BAB A 30 planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 21.05.2026 veröffentlicht. Beschreibung der Verkehrsanlage Als Maßnahme zu diesem anstehenden 6-streifigen Ausbau soll das Überführungsbauwerk 3713 804 bei Bau-km 00+550 im Bereich des PFA1 ersatzneugebaut werden. Das neue Überführungsbauwerk ASB-Nr. 3713804 ist ein flachgegründeter Durchlaufträger in Stahlverbundbauweise über zwei Felder mit Einzelstützweiten von 31,04 m. Die Lagerungsbedingungen werden im Zuge der Ausführungsplanung festgelegt. Auf der Südseite des Bauwerks wird ein Radweg angeordnet. Der Radweg ist bei der Konstruktion der Behelfsbrücke ebenso zu berücksichtigen. Die Widerlager der neuen Brücke und die Widerlager der Behelfsbrücke werden so angeordnet, dass der 6-streifige Ausbau der BAB A 1 ermöglicht wird. Für das Ü-Bauwerk 3713 804 liegt eine Referenzplanung und eine Bauwerksskizze vor. Für die anschließenden Straßenrampen liegt eine Entwurfsplanung vor. Für die Behelfsbrücke liegt ebenfalls eine Referenzplanung vor. Der Auftraggeber hat bereits ein Vergabeverfahren für die Ersatzneubaumaßnahme als funktionale Ausschreibung in die Wege geleitet. Der Auftraggeber hat Ziele und Mindestanforderungen formuliert. Hauptbestandteile dieser funktionalen Ausschreibung sind: - Die Erstellung von Entwurfs- und Ausführungsplanung in Anlehnung an die Unterlagen des AG - Neubau der Behelfsbrücke einschließlich der bauzeitlichen Umfahrung - Die Erstellung von Rückbauplanung und die Durchführung des Rückbaus - Neubau des Bauwerks 3713 804 - Streckenbau mit Anpassung an den vorhandenen Straßenverlauf - Erschließung der Entwässerung an den Bestand - Erdbau und Bodenmanagement Während der Bauarbeiten ist vorgesehen, den Verkehr auf der A1 grundsätzlich vierstreifig (2+2) aufrechtzuerhalten. Für den Abbruch der Bestandsbauwerke, die Montage und Demontage der Behelfsbrücke und das Auflegen neuer Träger werden kurzzeitige Wochenendsperrungen erforderlich. Die folgenden Termine wurden im Vorfeld mit der Autobahn GmbH des Bundes abgestimmt: • 05.02.2027 bis 08.02.2027 Montage der Behelfsbrücke •19.02.2027 bis 22.02.2027 Abbruch des Bestandsbauwerks • 09.07.2027 bis 12.07.2027 Aufleger der VFT-Träger • 15.10.2027 bis 18.10.2027 Demontage der Behelfsbrücke Zum Leistungsumfang dieser Ausschreibung (BOL/BÜ) gehören unter anderem: • Bauoberleitung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlage sowie alle weiteren o.g. Lose. • Örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlage sowie alle weiteren o.g. Lose. • Vermessungstechnische Bauüberwachung (Kontrollmessungen, Überprüfung der Bauvermessung). • Überwachung Erdbau, Boden-/Aufbereitungs- und Wiederverwendungs-Management • Überwachung der Bauausführung hinsichtlich Einhaltung von Planläufen, Vorschriften und Qualitätsstandards etc. • Dokumentation des Baufortschritts in Form von Protokollen, Bautagebüchern und Mängellisten. • Prüfung von Aufmaßblättern gemeinsam mit dem Auftragnehmer (unter Berücksichtigung des funk-tionalen Charakters der Ausschreibung). • Kommunikation mit dem Auftraggeber und weiteren Beteiligten/Stakeholdern, einschließlich Erstellung von von Abstimmungsprotokollen. Die Abstimmungsprotokolle werden durch die BOL und/oder die BÜ erstellt und dem Auftraggeber zur Voransicht und Prüfung vor der Freigabe zur Verfügung gestellt. • Prüfung und Freigabe sämtlicher Arten von Rechnungen (Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen) die im Zusammenhang mit den oben genannten Losen stehen. • Mitwirkung bei Nachträgen, insbesondere bei Nachtragsverhandlungen, Nachtragsbegründung und -prüfung (Die Abwicklung der Nachträge erfolgt über EPLASS.) • Beteiligung an der Abnahme nach Aufforderung des Auftragnehmers. • Zusammenstellung aller für die Übergabe der Verkehrsanlage an den Baulastträger benötigten Unterlagen in digitaler und analoger Form entsprechend dem Übergabehandbuch • Objektbetreuung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlage sowie alle weiteren o.g. Lose.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes — Bonn
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).