VKE 5564;Umfahrung Gotha - Kartierung OU Gotha B7 Siebleben Kartierung: Avifauna, Haselmäuse, Fleder-mäuse, Feldhamster, Zauneidechsen, Fische
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Beschreibung
VKE 5564: Umfahrung Gotha Kartierung OU Gotha B7 Siebleben Kartierung: Avifauna, Haselmäuse, Fledermäuse, Feldhamster, Zauneidechsen, Fische Vertragsnummer A556360401
CPV-Codes
Lose (1)
Die Autobahn vertreten durch die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) plant die OU Gotha, welche im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen 2030 im vordringlichen Bedarf eingestuft wurde. Die geplante OU erstreckt sich innerorts vom Verkehrsknotenpunkt Hersdorfplatz entlang der Friemarer Straße über die Oststraße bis zur Querung der Bahnstraße Gotha-Leinefelde und Anschluss an die Gleichenstraße.Der Außerortsbereich verläuft nördlich des Stadtteils Siebleben, führt südlich am Lehm- und Kiesgrubengebiet vorbei, bis zum Anschluss an die bestehende Ortsumgehung Tüttleben. Begleitend beinhaltet die Planung auch den Ausbau eines straßenparallelen Radweges in Richtung Tüttleben. Ziel der vorliegenden Planungsaufgabe ist die Durchführung umfänglicher faunistischer Kartierungen sowie die Kartierung von Biotoptypen als Grundlage für weitere umweltplanerische Fachbeiträge der unterschiedlichen Planungsebenen (Vorplanung, Entwurfsplanung und Feststellungsplanung). Dazu zählen vornehmlich UVS/UVP-Bericht, Artenschutzbeitrag und LBP. Als Grundlage zur Durchführung der Kartierungen dient eine Faunistische Planungsraumanalyse, ein Kartierkonzept was durch die FöA GmbH erstellt wurde. Aus dem Kartierkonzept geht hervor welche Arten im Planungsraum untersuchungsrelevant sind, in diesem Falle betrifft es die Avifauna, Haselmäuse,Fledermäuse, Feldhamster, Zauneidechsen und Fische die im Untersuchungsbereich kartiert werden müssen und legt die Untersuchungsräume und den Untersuchungsumfang fest.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt — Weimar
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).