S21, Freianlagen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Die Herstellung der Freianlagen S21 umfasst die Anlage von öffentlichen Stadtplätzen, Grünanlagen mit Rasen und Baumpflanzungen, Wegen, Parkplätzen, Vorfahrten sowie die erforderlichen technischen Anlagen zur Be- und Entwässerung sowie Beleuchtung und unterschiedlicher Ausstattung wie Bänke, Abfalleimer, Fahrradbügel etc. Darüber hinaus sind Geländemodellierungen und Anschüttungen mit einem Volumen von ca. 50.000m³ erforderlich. Die Fläche des Vorhabens erstreckt sich in Summe auf ca. 112.000m², die Anteile der jeweiligen Oberflächen sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Nachfolgende Kostengruppen sind in dem Auftrag beinhaltet: 300 Hochbau, Ingenieurbau und Infrastrukturanlagen - Baukonstruktionen - 330 Außenwände und vertikale Baukonstruktionen (außen) 500 Außenanlagen und Freiflächen - 510 Erdbau - 520 Gründung, Unterbau - 530 Oberbau, Deckschichten - 540 Baukonstruktionen - 550 Technische Anlagen - 560 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen - 570 Vegetationsflächen - 590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen
CPV-Codes
Lose (1)
Die Herstellung der Freianlagen S21 umfasst die Anlage von öffentlichen Stadtplätzen, Grünanlagen mit Rasen und Baumpflanzungen, Wegen, Parkplätzen, Vorfahrten sowie die erforderlichen technischen Anlagen zur Be- und Entwässerung sowie Beleuchtung und unterschiedlicher Ausstattung wie Bänke, Abfalleimer, Fahrradbügel etc. Darüber hinaus sind Geländemodellierungen und Anschüttungen mit einem Volumen von ca. 50.000m³ erforderlich. Die Fläche des Vorhabens erstreckt sich in Summe auf ca. 112.000m², die Anteile der jeweiligen Oberflächen sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Nachfolgende Kostengruppen sind in dem Auftrag beinhaltet: 300 Hochbau, Ingenieurbau und Infrastrukturanlagen - Baukonstruktionen - 330 Außenwände und vertikale Baukonstruktionen (außen) 500 Außenanlagen und Freiflächen - 510 Erdbau - 520 Gründung, Unterbau - 530 Oberbau, Deckschichten - 540 Baukonstruktionen - 550 Technische Anlagen - 560 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen - 570 Vegetationsflächen - 590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.