S21, PFA 1.1- Gutachter Massivbau
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Beschreibung
Leistungen für die Begutachtung und Bauwerksprüfung der Bahnhofshalle des Stuttgarter Tiefbahnhof und darin befindlicher Teilbauwerke durch einen EBA-anerkannten Prüfsachverständigen Massivbau
CPV-Codes
Lose (1)
Leistungen für die Begutachtung und Bauwerksprüfung der Bahnhofshalle des Stuttgarter Tiefbahnhof und darin befindlicher Teilbauwerke durch einen EBA-anerkannten Prüfsachverständigen Massivbau
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.