Metallbauarbeiten Bauelemente (114VM516 / Eck, MSTP, Neubau Kammergeb. SeeBtl)
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Lieferung und Montage von Aluminium-Fenstern und -Türen, Sonnenschutzanlagen und Sektionaltor: 22 Stk hochwärmegedämmtes Aluminium-Fenster-System 28 Stk Oberlichtfenster 10 Stk Aluminium-Außentürelemente 17 Stk Außenjalousie / Modeulraffstore 1 Stk Sektionaltor mit Schlupftür
CPV-Codes
Lose (1)
Lieferung und Montage von Aluminium-Fenstern und -Türen, Sonnenschutzanlagen und Sektionaltor: 22 Stk hochwärmegedämmtes Aluminium-Fenster-System 28 Stk Oberlichtfenster 10 Stk Aluminium-Außentürelemente 17 Stk Außenjalousie / Modeulraffstore 1 Stk Sektionaltor mit Schlupftür
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.