VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 115/2026

Zuwendungsbaumaßnahme Dreifaltigkeitskirche Görlitz _ Reinigung Dachstuhl

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

26.05.2026

Geschätzter Auftragswert

223.242 €

Vertragslaufzeit

6.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

3 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Görlitz (02826) — DED2D

Beschreibung

Zuwendungsbaumaßnahme Dreifaltigkeitskirche Görlitz _ Reinigung Dachstuhl

CPV-Codes

45100000

Lose (1)

LOT-0001Zuwendungsbaumaßnahme Dreifaltigkeitskirche Görlitz _ Reinigung Dachstuhl

Die Evangelische Innenstadtgemeinde Görlitz beabsichtigt die Sanierung der Dreifaltigkeitskirche. Für die Reinigung des schadstoffbelasteten Dachstuhls und der Gewölbekappen werden folgende Leistungen benötigt: Raumluftfilteranlage für Sanierungsbereich mit 18.000³/h Gesamtleistung, kombiniert aus Kleingeräten für Einbringöffnung 1,00 m breit einschl. Material- und Personenschleuse mit Filteranlage, bis 4-fach umsetzen. Industriestaubsauger 300 und 600m³/h, Rollgerüste, Kleingerüste, Persönliche Schutzausrüstung für Arbeiten in kontaminierten Bereichen. 1600 m² Arbeitsebenen aus Holzbrettern auf Balkenlagen herstellen und umsetzen; 300 m² Laufstege aus Altholz abbrechen und entsorgen; 4600 m² Holzoberflächen grob- und feinreinigen durch bürsten/absaugen; 1400 m² Wandflächen und Mauerkronen grob- und feinreinigen; 1400 m² Gewölbeflächen grob- und feinreinigen; 10 t Ablagerungen aus Bauschutt von Laufstegen, Mauerkronen und aus Gewölbezwickeln aufnehmen und entsorgen

451000006 Monate

Zuschlagskriterien

Angebotspreis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen — Leipzig

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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