Zuwendungsbaumaßnahme Dreifaltigkeitskirche Görlitz _ Außenabdichtung Barbarakapelle
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
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Beschreibung
Zuwendungsbaumaßnahme Dreifaltigkeitskirche Görlitz _ Außenabdichtung Barbarakapelle
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Die Evangelische Innenstadtgemeinde Görlitz beabsichtigt die Sanierung der Dreifaltigkeitskirche. Für die nachträgliche vertikale Abdichtung der Barbarakapelle werden folgende Leistungen benötigt: 80 m² Aufnehmen, lagern und wiederherstellen von Pflasterflächen aus Naturstein einschl. Frostschutzschicht, 80 m³ Baugrubenaushub und Wiederverfüllung entlang der abzudichtenden Fundamente bis 1,15 m Tiefe, 200 t Abfuhr und Entsorgung des Bodenaushubes, 18 m³ Aushub und Wiederverfüllung in 36 Einzelabschnitten 1,25 m lang und 0,5 m tief bis Fundamentsohle 1,65 m unter GOK, 25 m Aufnehmen und Wiederverlegung von Regenentwässerung aus Kunststoff-Kanalrohren einschl. Dichtheitsprüfung und Bestandsvermessung, 55 m² Abdichtung W2.1-E aus reaktiv schnellabbindender bitumenfreien Dickbeschichtung (FDP) auf Untergrundvorbereitung mit schnellabbindendem Wassersperrputz mit Schutzlage, 35 m² Abdichtung W2.1-E aus FDP wie vor in 36 Einzelabschnitten 1,25 m lang und 0,65 m hoch ab Fundamentsohle 1,65 m unter GOK, 32 m Sockelputz aus schnellabbindendem Wassersperrputz, ca. 0,5 m über Gelände mit Silikatanstrich
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen — Leipzig
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.