VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 114/2026

Zuwendungsbaumaßnahme Dreifaltigkeitskirche Görlitz _ Außenabdichtung Barbarakapelle

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

26.05.2026

Geschätzter Auftragswert

110.301 €

Vertragslaufzeit

1.8 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

2 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Görlitz (02826) — DED2D

Beschreibung

Zuwendungsbaumaßnahme Dreifaltigkeitskirche Görlitz _ Außenabdichtung Barbarakapelle

CPV-Codes

45320000

Lose (1)

LOT-0001Zuwendungsbaumaßnahme Dreifaltigkeitskirche Görlitz _ Außenabdichtung Barbarakapelle

Die Evangelische Innenstadtgemeinde Görlitz beabsichtigt die Sanierung der Dreifaltigkeitskirche. Für die nachträgliche vertikale Abdichtung der Barbarakapelle werden folgende Leistungen benötigt: 80 m² Aufnehmen, lagern und wiederherstellen von Pflasterflächen aus Naturstein einschl. Frostschutzschicht, 80 m³ Baugrubenaushub und Wiederverfüllung entlang der abzudichtenden Fundamente bis 1,15 m Tiefe, 200 t Abfuhr und Entsorgung des Bodenaushubes, 18 m³ Aushub und Wiederverfüllung in 36 Einzelabschnitten 1,25 m lang und 0,5 m tief bis Fundamentsohle 1,65 m unter GOK, 25 m Aufnehmen und Wiederverlegung von Regenentwässerung aus Kunststoff-Kanalrohren einschl. Dichtheitsprüfung und Bestandsvermessung, 55 m² Abdichtung W2.1-E aus reaktiv schnellabbindender bitumenfreien Dickbeschichtung (FDP) auf Untergrundvorbereitung mit schnellabbindendem Wassersperrputz mit Schutzlage, 35 m² Abdichtung W2.1-E aus FDP wie vor in 36 Einzelabschnitten 1,25 m lang und 0,65 m hoch ab Fundamentsohle 1,65 m unter GOK, 32 m Sockelputz aus schnellabbindendem Wassersperrputz, ca. 0,5 m über Gelände mit Silikatanstrich

453200001.8 Monate

Zuschlagskriterien

Angebotspreis

Auftragnehmer

RES-0001
RES-0001
RES-0001

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen — Leipzig

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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