VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragTED 115/2026

Unternehmensdatenbank

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vertragslaufzeit

4.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

2 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Eschborn (65760) — DE71A

Beschreibung

Gegenstand der Leistung ist der Zugang zu einer aktuellen, strukturierten und umfassenden Unternehmensdatenbank sowie die Übermittlung eines Unternehmensdatensatzes zur Durchführung stichprobenbasierter Prüfungen gemäß § 8c Absatz 2 Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) und § 10 Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Ziel der Leistung ist die wirksame Unterstützung der Mitarbeitenden des Referats 514 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Überwachungsaufgaben. Diese betreffen insbesondere: • die Kontrolle der Einhaltung der Energieauditpflicht nach dem EDL-G, • die Prüfung der Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen und • die Überwachung der Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen nach dem EnEfG. Hierzu ist neben dem Datenbankzugang ein aktueller, Unternehmensdatensatz („Unternehmensdatei“) bereitzustellen. Diese Datei muss alle in Deutschland ansässigen Unternehmen mit Ausnahme von Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte) enthalten und eine gezielte Auswahl potenziell verpflichteter Unternehmen im Rahmen eines turnusmäßigen Stichprobenverfahrens ermöglichen. Die Unternehmensdatei muss insbesondere strukturierte Informationen enthalten, die eine adressatengerechte Ausrichtung der Stichproben auf die relevanten Zielgruppen der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere EDL-G und EnEfG) erlauben. Nur auf dieser Grundlage kann eine effiziente, rechtssichere und anforderungsgerechte Durchführung der Stichprobenkontrollen gewährleistet werden. Aufgrund einer bevorstehenden Novelle des EDL-G sowie des EnEfG ist darüber hinaus eine optionale Erweiterung vorzusehen. Diese muss es dem BAFA ermöglichen, den Datenbankzugang auch auf Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union auszuweiten. Die Unternehmensdatei ist von dieser Erweiterung nicht betroffen. Kurze Beschreibung des Auftrags- oder Beschaffungsvorhabens: Bereitstellung von Unternehmensdaten zur Unterstützung der stichprobenbasierten Kontrolle nach § 8c Abs. 2 EDL-G und § 10 EnEfG durch das BAFA. Die Leistung umfasst insbesondere den Zugriff auf eine tagesaktuelle Unternehmensdatenbank sowie die regelmäßige Übermittlung einer strukturierten Unternehmensdatei.

CPV-Codes

72320000486100004861100048810000

Lose (1)

LOT-0000Unternehmensdatenbank

Gegenstand der Leistung ist der Zugang zu einer aktuellen, strukturierten und umfassenden Unternehmensdatenbank sowie die Übermittlung eines Unternehmensdatensatzes zur Durchführung stichprobenbasierter Prüfungen gemäß § 8c Absatz 2 Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) und § 10 Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Ziel der Leistung ist die wirksame Unterstützung der Mitarbeitenden des Referats 514 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Überwachungsaufgaben. Diese betreffen insbesondere: • die Kontrolle der Einhaltung der Energieauditpflicht nach dem EDL-G, • die Prüfung der Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen und • die Überwachung der Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen nach dem EnEfG. Hierzu ist neben dem Datenbankzugang ein aktueller, Unternehmensdatensatz („Unternehmensdatei“) bereitzustellen. Diese Datei muss alle in Deutschland ansässigen Unternehmen mit Ausnahme von Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte) enthalten und eine gezielte Auswahl potenziell verpflichteter Unternehmen im Rahmen eines turnusmäßigen Stichprobenverfahrens ermöglichen. Die Unternehmensdatei muss insbesondere strukturierte Informationen enthalten, die eine adressatengerechte Ausrichtung der Stichproben auf die relevanten Zielgruppen der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere EDL-G und EnEfG) erlauben. Nur auf dieser Grundlage kann eine effiziente, rechtssichere und anforderungsgerechte Durchführung der Stichprobenkontrollen gewährleistet werden. Aufgrund einer bevorstehenden Novelle des EDL-G sowie des EnEfG ist darüber hinaus eine optionale Erweiterung vorzusehen. Diese muss es dem BAFA ermöglichen, den Datenbankzugang auch auf Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union auszuweiten. Die Unternehmensdatei ist von dieser Erweiterung nicht betroffen. Kurze Beschreibung des Auftrags- oder Beschaffungsvorhabens: Bereitstellung von Unternehmensdaten zur Unterstützung der stichprobenbasierten Kontrolle nach § 8c Abs. 2 EDL-G und § 10 EnEfG durch das BAFA. Die Leistung umfasst insbesondere den Zugriff auf eine tagesaktuelle Unternehmensdatenbank sowie die regelmäßige Übermittlung einer strukturierten Unternehmensdatei.

723200004861100048610000488100004 Monate

Zuschlagskriterien

-

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 Einleitung, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 Einleitung, Antrag Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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