Erweiterung Grundschulcampus Wildau - Los 09 - Aluminium-Fenster und Außentüren
Auftraggeber
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Verfahrensart
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Sektor
Beschreibung
Die Stadt Wildau beabsichtigt an dem Standort der Grundschule Wildau und der KiTa Wirbelwind in der Fichtestr. 90, 15745 Wildau, einen neuen Grundschulcampus zu errichten. Dazu werden die Höfe zu einem Schulgelände zusammengefasst und Gebäude teilweise abgerissen. Das bestehende Schulgebäude wird mit einem neuen Anbau und angeschlossener Sporthalle erweitert, der zu erhaltene Bestand im Nordwesten wird teilweise saniert. Der Schulhof wird nach Abriss der alten Gebäude und dem Neubau großräumig neugestaltet. Der Neubau der Grundschule stellt den Hauptbaukörper dar, der sich entlang der Käthe-Kollwitz-Straße im Süden erstreckt. Gleich im Anschluss folgt auf gleicher Front (Ostseite) der Giebel der Sporthalle mit unterlagerter Mensa und Austeilküche. An der westlichen Seite schließt der Neubau an das Bestandsgebäude an. Die Sporthalle befindet sich im 1. Obergeschoss oberhalb von Mensa und Küche; sie besteht aus einer Drei-Feld-Sporthalle, Nebenfunktionsflächen und einer Galerie im 2. Obergeschoss. Grundschule und Sporthalle sind nicht unterkellert. Die tragenden Bauteile bestehen aus Stahlbeton und aus KS-Mauerwerk. Die Gründung ist eine Stahlbetonfundamentplatte mit Frostschürzen aus Betonstreifenfundamenten. Gebäudekenndaten: Anzahl der Vollgeschosse: Grundschule: 4 Sporthalle mit Mensa: 3 Bruttorauminhalt: Grundschule: 32.275 m³ Sporthalle mit Mensa: 29.931 m³ Bruttogrundfläche: Grundschule: 8.035 m² Sporthalle mit Mensa: 5.610 m² Höhe Attika über Gelände: Grundschule: bis ca. 16.3m Sporthalle mit Mensa: bis ca. 14.7m Maximale Gebäudeabmessung Grundschule und Sporthalle: L x B: ca. 128,00m x 50,3 m Baurechtliche Einordnung: Gebäudeklasse 5, Sonderbau
CPV-Codes
Lose (1)
Los 09 - Aluminium-Fenster und Außentüren - Herstellen, Liefern und Montieren von 205 Fensterelementen - Herstellen, Liefern und Montieren von 10 St. Türelementen - Herstellen, Liefern und Montieren von 80 ST. Raffstore mit Motor zu den Ausführungszeiten: - Erstellung und Übergabe Werk- und Montageplanung / Aufmaß: 29.09.2026 bis 30.10.2026 - Ausführung / Montage Baustelle: 08.04.2027 bis 09.07.2027
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa — Potsdam
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagenerkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann nur innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4,161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).