OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 113/2026

Übernahme von Planungsleistungen ab LP 6 Otto-Franke-Stadion

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Wildau (15745) — DE406

Ausgewählte Bewerber

3 – 3

Beschreibung

Gegenstand des Vertrages sind die nachstehend genannten Architekten- und Ingenieurleistungen für das vorbezeichnete Projekt. Dies betrifft die Übernahme und Revision der vorhandenen Planung sowie Weiterführung der Planungsleistungen ab Leistungsphase 6 gemäß HOAI für das Projekt der Sanierung und Erweiterung des Sportfunktionsgebäudes auf dem Gelände des Otto-Franke-Stadion in Wildau um ca. 460 m² Nutzfläche zur Realisierung des Raumprogrammes der Nutzer.

CPV-Codes

71000000

Lose (1)

LOT-0001Übernahme von Planungsleistungen ab LP 6 Otto-Franke-Stadion

Das Vergabeverfahren umfasst die Vergabe der Generalplanungs- und Überwachungsleistungen ab LP 6 mit den Leistungsbildern - Gebäude und Innenräume gem. HOAI § 34 (Objektplanung) - Freianlagen gem. HOAI §§ 39 - Tragwerksplanung gem. HOAI § 51 - Technische Ausrüstung gem. HOAI § 55 - Brandschutzplanung gem. Leistungsbild Brandschutz AHO Schriftenreihe Nr. 17, Dezember 2022 - Fachplanungs- und Beratungsleistungen - Wärmeschutz u. Energiebilanzierung nach Anlage 1 Nr. 1.2, Ziff. 1.2.3 zur HOAI - Bauakustik u. Raumakustik nach Anlage 1 Nr. 1.2, Ziff. 1.2.4 und 1.2.5 HOAI für die Sanierung und Erweiterung des Sportfunktionsgebäudes auf dem Gelände des Otto-Franke-Stadion in Wildau um ca. 460 m² Nutzfläche zur Realisierung des Raumprogrammes der Nutzer. Die Nutzung durch den Vereinssport (u.a. SG Phönix Wildau) sowie den Schul- und Hochschulsport muss u.a. auch durch Containeraufstellung während der gesamten Maßnahme ständig auf dem Gelände gewährleistet werden. Die Interimslösung ist Teil der Generalplanungs- und Überwachungsleistung. Die Maßnahme einschließlich Planungsleistungen werden durch das Landesamt für Bauen und Verkehr nach der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen Städtebauförderungsrichtlinie - StBauFR 2021) vom 20. September 2021 (ABl./21, [Nr. 40S], S.792-2) gefördert. Planungsziel Baukosten einschl. Außenanlagen (ohne KG 600 und 700): EUR 3.700.000,00 brutto. Planungsziel Fertigstellung des Funktionsgebäudes: Anfang 2028. Die Planungsunterlagen sind unter dem folgenden Link abrufbar: https://teambeam.leinemann-partner.de/transfer/get/05et5hunf02tx868fipfxc9nir38e1xfdrxyyzez

710000002026-11-012028-12-31

Zuschlagskriterien

Bewertet wird die Qualität der Darstellung des Projektverständnisses sowie die fachliche Analyse des vorhandenen Planungsstandes (LP 1-5). Gehen Sie bitte insbesondere auf folgende Punkte ein: Nachvollziehbarkeit der Analyse der bestehenden Unterlagen; Erkennen von Risiken, Lücken, Widersprüchen und erforderlichen Nacharbeiten; Verständnis der projektspezifischen Rahmenbedingungen (Fördermittel, Zeitplan, Schnittstellen, technische Anforderungen); Klarheit und Struktur der Darstellung.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie — Potsdam

Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

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