VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 115/2026

Vergabeeinheit 1.3 : Technische Gebäude Ausrüstung

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

25.09.2025

Geschätzter Auftragswert

237.193 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

1 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Hamburg (21129) — DE600

Beschreibung

Diese Ausschreibung ist Teil des Projekts Erweiterte Wärmenutzung MVR. Im Rahmen dieser Ausschreibung sind alle Leistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung im Zuge der Errichtung des neuen Wärmeübergabegebäudes, der sogenannten Fernwärmezentrale und der Austauscharbeiten der Saugzuggebläse in der bestehenden Abgasreinigung enthalten.

CPV-Codes

45300000

Lose (1)

LOT-0000Vergabeeinheit 1.3 : Technische Gebäude Ausrüstung

Diese Ausschreibung ist Teil des Projekts Erweiterte Wärmenutzung MVR. Im Rahmen dieser Ausschreibung sind alle Leistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung im Zuge der Errichtung des neuen Wärmeübergabegebäudes, der sogenannten Fernwärmezentrale und der Austauscharbeiten der Saugzuggebläse in der bestehenden Abgasreinigung enthalten.

45300000

Zuschlagskriterien

Der Bewertungspreis ist der Netto-Gesamtpreis zzgl. der zum Angebotszeitpunkt gültigen Umsatzsteuer unabhängig von der Steuerschuldnerschaft. Der Bestpreis wird mit 90 Punkten bewertet. Bestpreis ist für die MVR der nied-rigste Preis. Ein Angebot in Höhe des Doppelten des Bestpreises erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punktwerte im Wege einer linearen Interpolation ermittelt. Es wird folgende Formel zugrunde gelegt: Preisdifferenz zum Bestbieter x Höchstpunktzahl geteilt durch Preis Bestbieter = Abzug von Höchstpunktzahl Beispiel: Bestpreis = 1.800.000 EUR = 90 Punkte Angebotspreis = 1.980.000 EUR Preisdifferenz = 180.000 EUR Punktabzug = 180.000 * 90 / 1.800.000 = 9 (also 81 Punkte)

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Hamburg bei der Finanzbehörde — Hamburg

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB unzulässig ist, soweit: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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