Mittagsverpflegung Astrid-Lindgren-Schule Lohnde
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Beschreibung
Mittagsverpflegung Astrid-Lindgren-Schule Lohnde
CPV-Codes
Lose (1)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Mittagsverpflegung der Grundschulkinder an der Astrid-Lindgren-Schule in Lohnde. Die Mensa der Astrid-Lindgren-Schule wird momentan im Bürgerhaus Lohnde eingerichtet. Die Fertigstellung des Spülbereichs ist zum Vertragsbeginn nicht sichergestellt. Frühestmöglicher Vertragsbeginn ist der erste Tag der Inbetriebnahme der Mensa, voraussichtlich 13.08.2026. Aufgrund der vorgegebenen örtlichen Beschränkungen ist nur die Zubereitungsvariante Cook & Hold möglich. Die Ausschreibung beinhaltet die Lieferleistungen, die Personalgestellung sowie die Möglichkeit Geschirr und Besteck für einen begrenzten Anfangszeitraum vorzuhalten und die Reinigungsleistung. Der Dienstleistungsvertrag für die Essensversorgung und Personalgestellung wird vorerst für ein Jahr bis zum 31.07.2027 geschlossen mit der Option einer einmaligen Verlängerung für ein weiteres Schuljahr, bis maximal zum 31.07.2028. Auf Basis der geschätzten Essensportionen hat der Bieter in der Anlage "Preisblatt" jeweils einen pauschalen Festpreis für ein Menü, ein vegetarisches Menü und eine Nachspeise pro Kind bzw. Portion anzugeben. Außerdem ist hier der Stundenpreis für die Personalgestellung anzugeben. Es werden zwei Menülinien vorausgesetzt. Der Anbieter stellt die erforderlichen Ausgabe- bzw. Küchenkräfte bereit. Auf einzelverpackte Portionen ist aus pädagogischen und ökologischen Aspekten zu verzichten. Die einzelnen Menübestandteile sind getrennt in eigenen Behältnissen zu liefern. Der Anbieter rechnet die Essenskosten monatlich direkt mit den Sorgeberechtigten der verpflegten Kinder, sowie etwaige Zuschüsse direkt mit der Stadt Seelze ab. Der Anbieter hält ein Bestellsystem vor. Der Anbieter verpflichtet sich nach Zuschlag zur Unterzeichnung des Vertrags (Anlage 1). Alle weiteren Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer - Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung — Lüneburg
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen gem. §160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.