Fernmeldetechnische Anlagen Bauteil C+F - Umbau und Erweiterung der Bertolt-Brecht-Gesamtschule in Seelze
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Fernmeldetechnische Anlagen Bauteil C+F
CPV-Codes
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Die Stadt Seelze erweitert und baut die Bertolt-Brecht-Gesamtschule in Seelze um. Es gibt einen Erweiterungsbau als Neubau, bestehend aus einem 4-geschossigen Baukörper (Bauteil A). In den Gebäudetrakten B, C, D, E werden Umbaumaßnahmen vorgenommen, ebenso im Bauteil H, einem ehemaligen Kioskgebäude. Die bestehende Sporthalle, Bauteil F, erhält einen Anbau, eine neue 1-Feld-Sporthalle. Der 1. Bauabschnitt umfasst den Neubau von Bauteil A sowie die Umbaumaßnahmen von Bauteil B und H. Im 2. Bauabschnitt sind die Umbaumaßnahmen im Bauteil C sowie der Sporthallen Neubau (Bauteil F) geplant. Dieses Leistungsverzeichnis beinhaltet die Fernmeldetechnischen Anlagen für die Bauteile C+F. Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer - Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung — Lüneburg
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen gem. §160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.