Wäschereileistungen für das Studierendenwerk Augsburg
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Wäschereileistungen für Einrichtungen des Auftraggebers in Augsburg, Kempten und Neu-Ulm; Wasch- und Mietservice von Berufsbekleidung für die Hochschulgastronomie des Studierendenwerks Augsburg, umfassend die Bereitstellung, Reinigung, Pflege, Reparatur und Logistik von Mietwäsche (Hosen, Oberteile, Schürzen, Grubentücher u. a.) einschließlich Kennzeichnung, Schrankservice und Dokumentation, wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt; Sonderleistungen (z. B. Neuanmeldungen, Größentausch, Allergiker-Wäsche) nach Anforderung hierzu. Herzustellen ist ein hygienisch einwandfreies Waschergebnis nach dem Vertrag, wobei die Wäsche sichtbar sauber, fleckenfrei, geruchsfrei, durchgetrocknet und gebügelt zu liefern ist. Die Lieferung und Abholung der Wäsche erfolgt im wöchentlichen Rhythmus an die in den Vergabeunterlagen bezeichneten Betriebsstellen.
CPV-Codes
Lose (1)
Wäschereileistungen für Einrichtungen des Auftraggebers in Augsburg, Kempten und Neu-Ulm; Wasch- und Mietservice von Berufsbekleidung für die Hochschulgastronomie des Studierendenwerks Augsburg, umfassend die Bereitstellung, Reinigung, Pflege, Reparatur und Logistik von Mietwäsche (Hosen, Oberteile, Schürzen, Grubentücher u. a.) einschließlich Kennzeichnung, Schrankservice und Dokumentation, wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt; Sonderleistungen (z. B. Neuanmeldungen, Größentausch, Allergiker-Wäsche) nach Anforderung hierzu. Herzustellen ist ein hygienisch einwandfreies Waschergebnis nach dem Vertrag, wobei die Wäsche sichtbar sauber, fleckenfrei, geruchsfrei, durchgetrocknet und gebügelt zu liefern ist. Die Lieferung und Abholung der Wäsche erfolgt im wöchentlichen Rhythmus an die in den Vergabeunterlagen bezeichneten Betriebsstellen.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern — München
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.