OffenAusschreibungBauauftragTED 110/2026

Totalunternehmerleistungen für den Neubau der Studierendenwohnanlage "Illerpark" Neu-Ulm

Veröffentlichung (ABl.)

09.06.2026

Geschätzter Auftragswert

7,9 Mio. €

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Augsburg (86179) — DE271

Beschreibung

Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau der Studierendenwohnanlage "Illerpark" Neu-Ulm.

CPV-Codes

450000004521470071320000

Lose (1)

LOT-0001Totalunternehmerleistungen für den Neubau der Studierendenwohnanlage "Illerpark" Neu-Ulm

Das Studierendenwerk Augsburg beabsichtigt, im Baugebiet "Wohnen am Illerpark" in Neu-Ulm die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) einer Studierendenwohnanlage. Diese Studierendenwohnanlage muss gemäß des überarbeiteten Wettbewerbsergebnisses 72 Wohnheimplätze einschließlich der baurechtlich erforderlichen Stellplätze aufweisen. Die Wohnplatzgröße beträgt max. 19,5 m². Dem Studierendenwerk wurde hierfür in Neu-Ulm, in dem Bebauungsplange-biet M 62.4 "Wohnen am Illerpark" in Ludwigsfeld, das Grundstück mit der Flurnummer 452/34 angeboten. Das Studierendenwerk hat für das Vorhaben einen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt. Im Anschluss an den Wettbewerb hat das Studierendenwerk ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb über die Beschaffung von Leistungen der Objektplanung - Leistungsbild Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist (im Folgenden nur "HOAI")) für das Vorhaben durchgeführt. Die Wettbewerbsteilnehmerin Drei Architekten Streule Vogel Partnerschaft mbB (im Folgenden "Drei Architekten mbB") hat auf ihr Angebot den Zuschlag erhalten. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI für das Leistungsbild Objektplanung - Gebäude und Innenräume werden demgemäß von Drei Architekten mbB erbracht. Die bisherigen Planungsleistungen, die funktionale Leistungsbeschreibung sowie die Leitdetails sind den gegenständlichen Leistungen zugrunde zu legen. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden alle weiteren Planungs- und Bauleistungen für den Neubau dieser Studierendenwohnanlage im Rahmen einer stufenweisen Beauftragung an einen Totalunternehmer beauftragt. Ziel des Vorhabens ist die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) der Studierendenwohnanlage. Hierfür sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Totalunternehmer oder von ihm zu beauftragender Nachunternehmer zu erbringen. Dies umfasst insbesondere alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog der HOAI (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise die Freiflächen- und Infrastrukturplanung, die Fachplanung Technische Ausrüstung, die Fachplanung Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Auch alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer zu erbringen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes sowie die Abnahme sollen spätestens zum September 2028 erfolgen. Das Bauvorhaben hat den Fördermittelbestimmungen zu entsprechen, um eine maximale Förderung zu erzielen. Für die Beantragung und den Abruf der Fördermittel ist der Totalunternehmer nicht verantwortlich. Die Totalunternehmerleistungen werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: - Leistungsstufe 1: alle weiteren Planungsleistungen im Sinne der Leistungsphasen 1 bis 4 analog HOAI; - Leistungsstufe 2: Planungsleistungen im Sinne der Leistungsphase 5 analog HOAI; - Leistungsstufe 3: (Planungs-/Überwachungs-)Leistungen im Sinne der Leistungsphase 8 analog HOAI sowie alle Bauleistungen. Das Studierendenwerk beauftragt mit Zuschlagserteilung zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Das Studierendenwerk behält sich vor, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen (2 und 3) zu beauftragen. Das Studierendenwerk beabsichtigt, Leistungen - der Leistungsstufe 2 zu beauftragen, wenn der Bauantrag eingereicht wurde; - der Leistungsstufe 3 zu beauftragen, wenn der Fördermittelbescheid oder ein Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt wurde. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Funktionale Leistungsbeschreibung [Anlage 802]; - Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende (StudR 2023) vom 4. August 2023 (BayMBl. Nr. 441) [Anlage 807]; - Wettbewerbsarbeit des Gewinners [Anlage 808]; - Bebauungsplan M 62.4 und 1. Änderung; - SWU Bauherrenmappe Illerpark (Anlage 909); - Qualitätshandbuch Illerpark (Anlage 908); - Schematische Stadtplanung; - Planunterlagen (Anlage 910).

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Zuschlagskriterien

Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters (gemeinsam Projektteam) anhand je mindestens eines (1) vergleichbaren persönlichen Referenzprojekts für ein Bauwerk (Neubau oder Generalsanierung). a) Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. b) Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter geleitet haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und an das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: (i.) Das jeweilige persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von Totalunternehmerleistungen (Neubau oder Generalsanierung) umfasst haben. Damit das persönliche Referenzprojekt gewertet wird, muss das persönliche Referenzprojekt mindestens folgende Anforderungen erfüllen: - Gegenstand der Leistungen waren Totalunternehmerleistungen mit mindestens folgendem Inhalt: o schlüsselfertiger Bau (Neubau oder Generalsanierung); o mindestens Bauleistungen mit den Gewerken Baumeisterarbeiten und Ausbaugewerken; o Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI (gilt für den Projektleiter und für den stellvertretenden Projektleiter) o Bauabnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist (bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den indikativen Folgeangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Folgeangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt) in dem gegenständlichen Verfahren. - Auftragswert (brutto) [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) für die Bauleistungen und Planungsleistungen, die der Projektleiter als Projektleiter [bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter] geleitet hat o von mindestens 7.000.000,- EUR (brutto); - Brutto-Grundfläche (kurz: BGF) nach DIN 277:2021-08 [Summe der Netto Raumfläche (NRF) und der Konstruktions-Grundfläche (KGF)] des Referenzprojekts für die von dem Projektleiter und dem stellvertretenden Projektleiter erbrachten Leistungen o von mindestens 1000 m². Erfüllt das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und / oder das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters nicht die oben genannten Mindestanforderungen führt dies zum Ausschluss des Angebots. (ii.) Die Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: 1. Auftragswert (brutto) [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) für die Bauleistungen und Planungsleistungen, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) geleitet hat]; >= 9.360.000 EUR (brutto): 5 Punkte = 7 Mio. EUR (brutto): 0 Punkte < 7 Mio. EUR (brutto): Kein geeignetes Referenzprojekt; führt zum Ausschluss des Angebots Soweit der Auftragswert zwischen 7 Mio. EUR (brutto) und 9.360.000 EUR (brutto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. Beispiel: Bei einem Auftragswert in Höhe von 8.180.000 EUR (brutto) erhält der Bieter 2,50 Punkte. 2. Brutto-Grundfläche (BGF) nach DIN 277:2021-08 [Summe der Netto-Raumfläche (NRF) und der Konstruktions-Grundfläche (KGF)] des persönlichen Referenzprojekts >= 1.500 m²: 5 Punkte = 1000 m²: 0 Punkte < 1000 m²: Kein geeignetes Referenzprojekt; führt zum Ausschluss des Angebots Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF) zwischen 1.000 m² und 1.500 m² liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) in Höhe von 1250 m² erhält der Bieter 2,50 Punkte. 3. Art der Nutzung Studierendenwohnheim [Ein Studentenwohnheim oder Studierendenwohnheim (teilweise auch Studentenwohnanlage, Studentendorf oder kurz Studentenheim genannt) ist eine Unterkunft für Studierende während des Studiums.]: 5 Punkte Gemeinschaftliches Wohnen (Altenwohnheim [Ein Altenheim oder Altersheim (auch Feierabendheim, Feierabendhaus, Pensionistenheim, Seniorenheim oder Seniorenresidenz genannt) ist eine Wohneinrichtung für alte Menschen, in der sie Betreuung und Pflege erhalten können.]; Jugendwohnheime [Wohnheim für berufstätige oder in Ausbildung stehende Jugendliche, die nicht zu Hause wohnen können.]): 3 Punkte kein Studierendenwohnheim; kein gemeinschaftliches Wohnen: 0 Punkte Die erzielten Punkte für den Auftragswert (brutto) (1.), die Brutto-Grundfläche (BGF) (2.) und die Art der Nutzung (3.) werden addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 15,00 Punkte (5,00 + 5,00 + 5,00) erzielt werden. Bei maximal einem (1) persönlichen Referenzprojekt jeweils für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter kann der Bieter somit maximal insgesamt 30,00 Punkte (2 x (5,00 + 5,00 + 5,00)) erzielen. Weiterführende Angaben unter: Fortführung: Persönliche Erfahrung des Projektteams.

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