VergebenVergabebekanntmachung · 29LieferauftragAMP / GPATED 115/2026

PolBln 099_26 EU NEWA adäquate Begleitfahrzeuge AUDI

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

19.05.2026

Geschätzter Auftragswert

1 €

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung

Eingegangene Angebote

1 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Berlin (12101) — DE300

Beschreibung

Beschaffung von 4 Stück Neutralen Einsatzwagen (NEWA), adäquate Begleitfahrzeuge der Marke AUDI

CPV-Codes

3411420034114000

Lose (1)

LOT-0000PolBln 099_26 EU NEWA adäquate Begleitfahrzeuge AUDI
1 €

Beschaffung von 4 Stück Neutralwagen, adäquate Begleitfahrzeuge der Marke AUDI

3411420034114000

Zuschlagskriterien

Für die Bewertung ist allein der Preis entscheidend. Voraussetzung ist jedoch, dass die im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Mindestanforderungen eingehalten werden.

Auftragnehmer

RES-0001
RES-0001
RES-0001

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Berlin — Berlin

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

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