Neubau Schulcampus Deisenhofen - Fachklassenausstattung LV1 - Fachklassen Werken, Kunst - Realschule
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Fachklassenausstattung für die Fachklassen Werken, Kunst (Realschule) bestehend u.a. aus: ca. 19 Werkbänken, 2 Reihenwerkbänken, 3 Deckenterminals, ca. 55 Tischen, ca. 50 Hockern, ca. 80 Stühlen, ca. 50 Schränken, ca. 8 Werkzeugsätzen, ca. 10 Langwandtafeln, ca. 10 Arbeitstischen, 3 Trockenwägen, ca. 15 Stahlregalen, 5 Materialwagen sowie 1 Brennofen.
CPV-Codes
Lose (1)
Fachklassenausstattung für die Fachklassen Werken, Kunst (Realschule) bestehend u.a. aus: ca. 19 Werkbänken, 2 Reihenwerkbänken, 3 Deckenterminals, ca. 55 Tischen, ca. 50 Hockern, ca. 80 Stühlen, ca. 50 Schränken, ca. 8 Werkzeugsätzen, ca. 10 Langwandtafeln, ca. 10 Arbeitstischen, 3 Trockenwägen, ca. 15 Stahlregalen, 5 Materialwagen sowie 1 Brennofen.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern — München
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.