OffenAusschreibung · 16BauauftragAMP / GPATED 113/2026

Neubau Schulcampus Deisenhofen - Sportgeräte, Sporthallenausstattung, Trennvorhänge

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

03.07.2026 14:00

Vertragslaufzeit

9.8 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Oberhaching (82041) — DE21H

Beschreibung

Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung: Sportgeräte für eine Dreifachsporthalle mit fest eingebauten, beweglichen und losen Sportgeräten sowie Trennvorhanganlagen 2 Stück (ca. 265 m² / Anlage).

CPV-Codes

4521222545212222374000003745000037452000374200003742100037423000

Lose (1)

LOT-0001Neubau Schulcampus Deisenhofen - Sportgeräte, Sporthallenausstattung, Trennvorhänge

Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung: Sportgeräte für eine Dreifachsporthalle mit fest eingebauten, beweglichen und losen Sportgeräten sowie Trennvorhanganlagen 2 Stück (ca. 265 m² / Anlage).

452122254521222237400000374520003742000037421000374230009.8 Monate

Zuschlagskriterien

100 %

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Regierung von Oberbayern — München

Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

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