VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 115/2026

Be- und Entwässerungsarbeiten, Grundleitungen

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

02.06.2026

Geschätzter Auftragswert

459.252 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

11 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

München (81671) — DE212

Ausführungsort

Muenchen (81671) — DE212

Beschreibung

Grundschule An der Schäferwiese, Erweiterung Neubau und Bestand Umbau; Gewerk: Be- und Entwässerungsarbeiten, Grundleitungen -- Erd- und Verlegearbeiten für Regenwasser-, Gartenwasser- und Saugbrunnenleitungen inkl. Rigole, Brunnenköpfe, etc. Unterirdischer Löschwassertank mit Erdarbeiten und Verbau als Trägerbolenwand

CPV-Codes

4523000045112000

Lose (1)

LOT-0000Be- und Entwässerungsarbeiten, Grundleitungen

Grundschule An der Schäferwiese, Erweiterung Neubau und Bestand Umbau; Gewerk: Be- und Entwässerungsarbeiten, Grundleitungen -- Erd- und Verlegearbeiten für Regenwasser-, Gartenwasser- und Saugbrunnenleitungen inkl. Rigole, Brunnenköpfe, etc. Unterirdischer Löschwassertank mit Erdarbeiten und Verbau als Trägerbolenwand

45230000451120002026-07-272026-09-25

Zuschlagskriterien

Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Südbayern — München

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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