Be- und Entwässerungsarbeiten, Grundleitungen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Grundschule An der Schäferwiese, Erweiterung Neubau und Bestand Umbau; Gewerk: Be- und Entwässerungsarbeiten, Grundleitungen -- Erd- und Verlegearbeiten für Regenwasser-, Gartenwasser- und Saugbrunnenleitungen inkl. Rigole, Brunnenköpfe, etc. Unterirdischer Löschwassertank mit Erdarbeiten und Verbau als Trägerbolenwand
CPV-Codes
Lose (1)
Grundschule An der Schäferwiese, Erweiterung Neubau und Bestand Umbau; Gewerk: Be- und Entwässerungsarbeiten, Grundleitungen -- Erd- und Verlegearbeiten für Regenwasser-, Gartenwasser- und Saugbrunnenleitungen inkl. Rigole, Brunnenköpfe, etc. Unterirdischer Löschwassertank mit Erdarbeiten und Verbau als Trägerbolenwand
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern — München
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.