VergebenVertragsänderung · 39BauauftragAMP / GPATED 115/2026

S21, PFA 1.3a, VE 32 - Frei- und Verkehrsanlagen Station NBS

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

25.06.2025

Sitz des Auftraggebers

Stuttgart (70173) — DE111

Beschreibung

S21, PFA 1.3a, VE 32 - Frei- und Verkehrsanlagen Station NBS

CPV-Codes

4523245044113130441631104523245145232452

Lose (1)

LOT-0001S21, PFA 1.3a, VE 32 - Frei- und Verkehrsanlagen Station NBS
45232450441131304416311045232451452324522025-06-162026-09-30

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

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