OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 115/2026

Planungsleistungen Technische Ausrüstung

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Einreichungsfrist

22.07.2026 11:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

München (81671) — DE212

Beschreibung

Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4, 5 und 6 gem. §§ 53 ff. HOAI, LPH 2-3, 5-6 und 8-9 für den Wiederaufbau einer Mobilen Raumeinheit (MRE) und Neubau eines Erschließungsbauwerks in der Freiligrathstr. 71, 80807 München Eine bestehende Schulcontaineranlage soll als Erweiterung des Lion-Feuchtwanger-Gymnasiums in der Freiligrathstr. 71, auf dem Grundstück (Fl.Nr. 293/5 Gemarkung Milbertshofen) zur Schulnutzung wieder aufgebaut werden. Grundstücksfläche: 2.554,00 m² Für das Bauvorhaben liegt ein positiver Vorbescheid von Dezember 2025 vor. Das Bauvorhaben besteht aus folgenden zwei Maßnahmen: 1. MRE 3-geschossig, Bestand, Leistungsphasen 3-9 Die bestehende Schulcontaineranlage wurde 2013 als Neubau am Schulzentrum Gerastraße aufgebaut, 2018 an das Gymnasium München Nord versetzt und ist seit 2025 an der Großhaderner Straße (Fl.Nr. 228/0 und 235/0 Gemarkung Großhadern) zwischengelagert. Die Standzeit auf der Zwischenlagerungsfläche ist bis Ende Juli 2027, ohne Verlängerungsoption befristet. Die MRE muss bis zu diesem Zeitpunkt an den neuen Standort an der Freiligrathstraße umgesetzt werden. Für den Abbau, Transport und die Wiedererrichtung mit Inbetriebnahme am Standort Freiligrathstraße ist ein Generalunternehmer bereits beauftragt. Die bestehende Schulcontaineranlage wird am neuen Standort auf einem Erschließungsbauwerk (2. Maßnahme), über Kfz-Stellplätzen weitestgehend wieder so aufgebaut, wie sie am Standort Gymnasium München Nord stand. Für kleinere Anpassungen, wie z.B. für das Versetzen von Innenwänden und Türen, sind Positionen im Leistungsumfang des Generalunternehmers vorgesehen. Durch den Erweiterungsbau entstehen keine Änderungen an den Bestandsgebäuden des Lion-Feuchtwanger-Gymnasiums. 3-geschossige Schulcontaineranlage (MRE) Container 47,99 x 18,19 m Geschossfläche (GF): 872,94 m² Bruttogeschossfläche (BGF): 2.618,82 m² 2. Erschließungsbauwerk, Neubau, Leistungsphasen 1-9 Das Erschließungsbauwerk besteht aus einer Stahlbeton-Plattform über Kfz-Stellplätzen (Lehrer*innenparkplatz und Stellplätze eines Cafes), einer Aufzugsanlage für die barrierefreie Erschließung aller Geschosse, einer Treppe und/oder Rampe und einem Schacht für den Gebäudeanschluss. Die Aufzugsanlage war nicht Bestandteil des Vorbescheids. Die Kfz-Stellplätze müssen nach der Maßnahme weiterhin zur Verfügung stehen. Die Grundfläche der mit der Stahlbeton-Plattform überdeckten Fläche beträgt ca. 1.183,5 m² (52,39m x 22,59m).

CPV-Codes

71300000

Lose (1)

LOT-0000Planungsleistungen Technische Ausrüstung

Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4, 5 und 6 gem. §§ 53 ff. HOAI, LPH 2-3, 5-6 und 8-9 für den Wiederaufbau einer Mobilen Raumeinheit (MRE) und Neubau eines Erschließungsbauwerks in der Freiligrathstr. 71, 80807 München Eine bestehende Schulcontaineranlage soll als Erweiterung des Lion-Feuchtwanger-Gymnasiums in der Freiligrathstr. 71, auf dem Grundstück (Fl.Nr. 293/5 Gemarkung Milbertshofen) zur Schulnutzung wieder aufgebaut werden. Grundstücksfläche: 2.554,00 m² Für das Bauvorhaben liegt ein positiver Vorbescheid von Dezember 2025 vor. Das Bauvorhaben besteht aus folgenden zwei Maßnahmen: 1. MRE 3-geschossig, Bestand, Leistungsphasen 3-9 Die bestehende Schulcontaineranlage wurde 2013 als Neubau am Schulzentrum Gerastraße aufgebaut, 2018 an das Gymnasium München Nord versetzt und ist seit 2025 an der Großhaderner Straße (Fl.Nr. 228/0 und 235/0 Gemarkung Großhadern) zwischengelagert. Die Standzeit auf der Zwischenlagerungsfläche ist bis Ende Juli 2027, ohne Verlängerungsoption befristet. Die MRE muss bis zu diesem Zeitpunkt an den neuen Standort an der Freiligrathstraße umgesetzt werden. Für den Abbau, Transport und die Wiedererrichtung mit Inbetriebnahme am Standort Freiligrathstraße ist ein Generalunternehmer bereits beauftragt. Die bestehende Schulcontaineranlage wird am neuen Standort auf einem Erschließungsbauwerk (2. Maßnahme), über Kfz-Stellplätzen weitestgehend wieder so aufgebaut, wie sie am Standort Gymnasium München Nord stand. Für kleinere Anpassungen, wie z.B. für das Versetzen von Innenwänden und Türen, sind Positionen im Leistungsumfang des Generalunternehmers vorgesehen. Durch den Erweiterungsbau entstehen keine Änderungen an den Bestandsgebäuden des Lion-Feuchtwanger-Gymnasiums. 3-geschossige Schulcontaineranlage (MRE) Container 47,99 x 18,19 m Geschossfläche (GF): 872,94 m² Bruttogeschossfläche (BGF): 2.618,82 m² 2. Erschließungsbauwerk, Neubau, Leistungsphasen 1-9 Das Erschließungsbauwerk besteht aus einer Stahlbeton-Plattform über Kfz-Stellplätzen (Lehrer*innenparkplatz und Stellplätze eines Cafes), einer Aufzugsanlage für die barrierefreie Erschließung aller Geschosse, einer Treppe und/oder Rampe und einem Schacht für den Gebäudeanschluss. Die Aufzugsanlage war nicht Bestandteil des Vorbescheids. Die Kfz-Stellplätze müssen nach der Maßnahme weiterhin zur Verfügung stehen. Die Grundfläche der mit der Stahlbeton-Plattform überdeckten Fläche beträgt ca. 1.183,5 m² (52,39m x 22,59m).

713000002026-08-312027-10-31

Zuschlagskriterien

Die Gewichtungen der Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen Formblatt III.16.1 aufgelistet.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Südbayern — München

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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